Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Die Straßenoberflächenentwässerung ist als beitragspflichtige Teileinrichtung für die Gabelsbergerstraße -nördlicher Teil– abzurechnen.

 

  1. Aufgrund der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen sowie der §§ 2,7 und 10 KAG wird für die Erhebung von Ausbaubeiträgen folgendes Abrechnungsgebiet festgelegt und der Anteil, den die Stadt Landau in der Pfalz übernimmt, wie folgt festgesetzt:

 

2.1  Abrechnungsgebiet nördliche Gabelsbergerstraße

 

            Nördliche Gabelsbergerstraße, zwischen dem Kreuzungsbereich Vogesenstraße/            Gabelsbergerstraße und dem Kreuzungsbereich Rheinstraße ( L 509/Gabelsber-         gerstraße).

 

            Zum Abrechnungsgebiet gehört die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete             Erschließungsanlage und alle Grundstücke innerhalb der Grenzen des Abrech-          nungsgebietes. Die Grenze des Abrechnungsgebietes wird durch die schwarze             Linie im Plan dargestellt. Der Lageplan mit seinen Eintragungen ist Bestandteil     dieses Beschlusses.

 

2.2  Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen

 

Der Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen für das Abrechnungsgebiet beträgt 30 %.        


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 10. November 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmigL: