Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Werksausschussmitglieder empfehlen dem Stadtrat einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

a) Der Stadtrat beschließt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Landau“ für das Jahr 2021 mit den Betriebszweigen Gebäudebestand und Wohnhausbesitz mit folgenden Zahlen:

Erfolgsplan:

Erträge                                                                                              16.274.500,00 EURO

Aufwendungen                                                                               19.087.100,00 EURO

Differenz:                                                    -  2.812.600,00 EURO

Vermögensplan:

Einnahmen                                                                                       18.817.100,00 EURO

Ausgaben                                                                                         18.817.100,00 EURO

Der Gesamtbetrag der Kredite 2021 wird festgesetzt auf          10.399,500,00 EURO.

Hiervon sind für den Wohnungsneubau vorgesehen                    2.000.000,00 EURO.

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wird festgesetzt auf

                                                                                                          5.000.000,00 EURO.

b) Der im Rahmen der Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 vorgesehene Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:

           

Wirtschaftsjahr 2022: 14.199.500,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2023:   3.585.000,00 EURO

Für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen müssen voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von:

                                                           2022: 11.753.800,00 EURO

                                                           2023:   2.715.500,00 EURO

aufgenommen werden.

                          

Die Maßnahmen der Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der aufsichtsbehördlich genehmigten Gesamtkreditermächtigung der Stadt Landau in der Pfalz.

c) Weiterhin beschließt der Stadtrat die Gesamtstellenübersicht für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement Landau.


Dem Werksausschuss lag die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 7. Dezember 2020, auf die hingewiesen wird, vor.

Herr Götz führte in das Thema ein und erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Power-Point-Präsentation. Diese Präsentation ist diesem Teilprotokoll als Anlage beigefügt.

Ratsmitglied Höhlinger möchte wissen, warum das Geld für den Wiederaufbau der Prinz-Eugen-Hütte im Wirtschaftsplan aufgeführt wird. Sie ging davon aus, dass der Wiederaufbau durch Spenden finanziert wird.

Herr Götz erklärte, dass es sich hierbei um die Ausgaben handeln, welche zu leisten sind. Hier ist das sogenannte Bruttoprinzip anzuwenden. Dies bedeutet, wenn Spenden eingehen oder Ersatzleistungen getätigt werden müssen, welche eingeklagt werden, müssen diese auf der Einnahmenseite dargestellt werden. Um Ausgaben zu tätigen, sind die Ausgaben im Wirtschaftsplan aufzuführen. Zu den Spenden informierte er, dass es für die Kapelle auf der Kleinen Kalmit eine große Spendenfreudigkeit gab. Für die Prinz-Eugen-Hütte wurden 1.000,00 Euro gespendet. Der Rest von 19.000,00 Euro muss vorfinanziert werden. Diese werden dann durch die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung über das Gerichtsverfahren wieder zurückgefordert.

Ratsmitglied Dr. Migl möchte zu den Kalkulationen der Investitionen wissen, wo geprüft wurde, ob in diesem Jahr die Investitionen auch durchgeführt wurden. Ober gibt es einzelne Positionen, wo man absehen kann, dass es entweder mehr oder weniger wird.

Herr Götz machte deutlich, dass der Wirtschaftsplan nach ihren Erkenntnissen und nach bester Berechnung und Schätzung erstellt wird. Ob es immer zu 100 Prozent passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. bei Erhöhung von Ausschreibungen. Die Marktlage wird gut antizipiert. Ob alles geschafft werden kann, hängt ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab. So wurde der Haushaltsplan im Dezember 2020 erstellt. Die Genehmigung des Haushaltes wird voraussichtlich erst im April 2021 erteilt. Man habe ein großes Programm, ist jedoch bemüht, alles abzuarbeiten.

Ratsmitglied Klemm fragte nach, für welchen Standort man sich für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Wollmesheim entschieden habe.

Herr Götz informierte, dass aktuell der rückwärtige Bereich des jetzigen Gebäudes geplant sei. Im Auftrag des Ältestenrates soll noch geprüft werden, ob nicht zusammen mit Mörzheim etwas errichtet werden könnte. Dies gestalte sich momentan jedoch schwierig, da kein gemeinsamer Platz gefunden werden kann. Hierzu laufen die Prüfungen noch.

Ratsmitglied Eggers möchte zu den Investitionen 2020/2021 Informationen über den derzeitigen Stand, wie auch den Fortschritt bzgl. des Ausbaus der Digitalisierung der Schulen.

Herr Götz wies darauf hin, dass es sich hierbei um keine Investition handelt. Die Maßnahme in Landau sei im Bauunterhalt im Erfolgsplan abgebildet. Deswegen kann man hier vor Genehmigung des Haushaltes als Fortführungsmaßnahme beginnen. Aus diesem Grund wurde die Ausschreibung schon veranlasst. Das Vorgehen und die Ausschreibung sind so, dass bis Ende 2021 alle Schulen verkabelt sein sollen.