Beschlussvorschlag:

 

1. Die Feldwegebeiträge für die Unterhaltung und Instandsetzung des Wirtschaftswegenetzes werden ab dem Jahr 2021 auf 100 EUR/ha für Weinbergflächen und 50 EUR/ha für landwirtschaftliche Flächen erhöht.

 

2. Beginnend ab dem Jahr 2023 erfolgt im Rhythmus von 2 Jahren eine stufenweise Erhöhung der Feldwegebeiträge für Weibergflächen um 16 EUR/ha und für landwirtschaftliche Flächen um 8 EUR/ha bis zu einem Betrag von 148 EUR/ha für Weibergflächen und 74 EUR/ha für landwirtschaftliche Flächen ab dem Jahr 2027.

 

3. Der städtische Anteil für die Unterhaltung des Wirtschaftswegenetzes wird auf 10 % des Feldwegebeitrages festgesetzt.

 

4. Die Kosten der Oberflächenentwässerung werden bei der Neukalkulation des Feldwegebeitrages nicht berücksichtigt.

 

5. Die unterschiedliche Beitragshöhe für Weinbergflächen und landwirtschaftliche Flächen wird bestätigt.

 

6. Der Stadtrat beschließt den der Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von Beiträgen für die Feld- und Weinbergswege und den  Starenschutz als Satzung“.

 


Herr Maier erläuterte die Sitzungsvorlage über die Anpassung der Feldwegsbeiträge. Er erklärte, dass es in der Verwaltung eine Liste gibt in der die Ausgaben und Einnahmen aufgeführt sind. Die Ausgaben und Einnahmen gleichen sich von Jahr zu Jahr aus.

Herr Wambsganß meinte, dass bei Schäden oft die Gelder von den Verursachern nicht zurückgeholt werden und alles auf Kosten der Ortsteile geht.

Herr Maier meinte, dass mit dem zur Verfügung stehenden Geld nur das nötigste gepflegt werden kann.

Herr Wambsganß erwähnte, dass auch unnötig Geld ausgegeben wird, da manche Arbeiten doppelt erledigt werden.

Herr Volz warf ein, dass die LBM oft an den Schäden schuld sei, aber danach die Wege nicht repariert werden.

Herr Wambsganß schlägt vor, dass mehr kontrolliert werden muss.

Herr Kappus schlägt vor, auf alle Fälle ein Termin mit der LBM auszumachen.