Sitzung: 20.01.2021 Ortsbeirat Nußdorf
Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 300/024/2020
Der Ortsbeirat Nußdorf stimmt der Änderung der
Hauptsatzung einstimmig zu, jedoch mit der Bitte um Überprüfung, ob der Zusatz
„und Benutzung der Nußdorfer Waldhütte“ aufgrund der bestehenden
Nutzungsvereinbarung bleiben kann. Die Verfahrensweise bei Ablauf bzw.
Beendigung der Nutzungsvereinbarung soll in diesem Zusammenhang erfragt werden.
Der Vorsitzende
informierte über die Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Landau in der Pfalz.
Zu den Punkten:
1. Änderung § 2 Abs. 2, Aufwandsentschädigung
stellv. Fraktionsvorsitzender
2. Neufassung § 4, Aufwandsentschädigung der
Mitglieder der Beiträte
3. Änderung § 5 Abs. 3, Aufwandsentschädigung
Feuerwehrangehörige
Hierzu wurden
Auffassungsfragen seitens der Ortsbeiratsmitglieder gestellt. Diese wurden
durch den Vorsitzenden im vollen Umfang erläutert und beantwortet.
Zu den Punkten:
4. Änderung § 8 Absatz 1 Nr. 5, Änderung von
Zuständigkeiten im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
5. Änderung § 9, Beiräte, Beteiligungsrat,
Beauftragte
7. Änderung § 13, Form der öffentlichen
Bekanntmachungen
Diese wurden zur
Kenntnis genommen. Es bestand kein Diskussionsbedarf.
Zu Punkt:
6. Änderung § 11 Absatz 1,
Sonderzuständigkeiten Dammheim, Godramstein und Nußdorf
c) Verpachtung der Waldjagd und Benutzung der
Waldhütte (Nußdorf)
Der Vorsitzende
erläuterte, dass auf der Grundlage des Eingemeindevertrages aus dem Jahr 1970
die Verpachtung der Waldjagd und die Benutzung der Waldhütte Nußdorf des
Ortsbeirates Nußdorf obliegt.
Aus nicht
nachvollziehbaren Gründen wurde dieser Punkt nicht in die Hauptsatzung
übernommen. Daher wird dies auf Antrag des Ortsbeirates Nußdorf nachgeholt.
Inzwischen besteht
jedoch eine Nutzungsvereinbarung (99 Jahre) zwischen der Stadt Landau und dem
Verein „Waldwerkstatt Taubensuhl und
Nußdorfer Hütte e.V.“, so dass die Benutzungsvergabe der Waldhütte Nußdorf
nicht mehr dem Ortsbeirat Nußdorf obliegt.
Nach einem
Meinungsaustausch wurde einstimmig der Änderung der Hauptsatzung zugestimmt,
jedoch mit der Bitte um Überprüfung, ob der Zusatz „und Benutzung der Nußdorfer
Waldhütte“ aufgrund der bestehenden Nutzungsvereinbarung bleiben kann. Die
Verfahrensweise bei Ablauf bzw. Beendigung der Nutzungsvereinbarung soll in
diesem Zusammenhang erfragt werden.
Einstimmig mit 14
Ja-Stimmen.
Einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.