Der Ortsbeirat Nußdorf stimmt der Änderung der Hauptsatzung einstimmig zu, jedoch mit der Bitte um Überprüfung, ob der Zusatz „und Benutzung der Nußdorfer Waldhütte“ aufgrund der bestehenden Nutzungsvereinbarung bleiben kann. Die Verfahrensweise bei Ablauf bzw. Beendigung der Nutzungsvereinbarung soll in diesem Zusammenhang erfragt werden.

 

 


Der Vorsitzende informierte über die Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Landau in der Pfalz.

 

Zu den Punkten:

 

1. Änderung § 2 Abs. 2, Aufwandsentschädigung stellv. Fraktionsvorsitzender

2. Neufassung § 4, Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Beiträte

3. Änderung § 5 Abs. 3, Aufwandsentschädigung Feuerwehrangehörige

 

Hierzu wurden Auffassungsfragen seitens der Ortsbeiratsmitglieder gestellt. Diese wurden durch den Vorsitzenden im vollen Umfang erläutert und beantwortet.

 

Zu den Punkten:

 

4. Änderung § 8 Absatz 1 Nr. 5, Änderung von Zuständigkeiten im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

5. Änderung § 9, Beiräte, Beteiligungsrat, Beauftragte

7. Änderung § 13, Form der öffentlichen Bekanntmachungen

 

Diese wurden zur Kenntnis genommen. Es bestand kein Diskussionsbedarf.

 

 

Zu Punkt:

 

6. Änderung § 11 Absatz 1, Sonderzuständigkeiten Dammheim, Godramstein und Nußdorf

c) Verpachtung der Waldjagd und Benutzung der Waldhütte (Nußdorf)

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass auf der Grundlage des Eingemeindevertrages aus dem Jahr 1970 die Verpachtung der Waldjagd und die Benutzung der Waldhütte Nußdorf des Ortsbeirates Nußdorf obliegt.

 

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde dieser Punkt nicht in die Hauptsatzung übernommen. Daher wird dies auf Antrag des Ortsbeirates Nußdorf nachgeholt.

 

Inzwischen besteht jedoch eine Nutzungsvereinbarung (99 Jahre) zwischen der Stadt Landau und dem Verein „Waldwerkstatt Taubensuhl und Nußdorfer Hütte e.V.“, so dass die Benutzungsvergabe der Waldhütte Nußdorf nicht mehr dem Ortsbeirat Nußdorf obliegt.

 

Nach einem Meinungsaustausch wurde einstimmig der Änderung der Hauptsatzung zugestimmt, jedoch mit der Bitte um Überprüfung, ob der Zusatz „und Benutzung der Nußdorfer Waldhütte“ aufgrund der bestehenden Nutzungsvereinbarung bleiben kann. Die Verfahrensweise bei Ablauf bzw. Beendigung der Nutzungsvereinbarung soll in diesem Zusammenhang erfragt werden.

 

Einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.

 

 

 

 

 


Einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.