Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschläge:

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „G 1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ vom November 2020 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Januar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplans „G 1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ wird in der Fassung vom Januar 2021 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-4).

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „G 1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ in der Fassung vom Januar 2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Bebauungsplanes aufzustellen und mit dem Vorhabenträger abzustimmen.

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.01.2021 ein, auf die verwiesen wird, und übergab das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade zeigte anhand einer Planzeichnung den erarbeiteten Bebauungsplanentwurf. Der Supermarkt werde mit einer Verkaufsfläche von 2.100 qm geplant. 160 Stellplätze seien als überdachte Stellplatzanlage geplant. Außerdem gebe es 25 Stellplätze direkt vor dem Markt.

Im nördlichen Bereich des Areals (rosafarbige Fläche im Plan) werde der Vorhabenträger sechs Mehrfamilienhäuser mit je 11 Wohneinheiten bauen. Zugehörige Stellplätze werden in einer Tiefgarage unter den Mehrfamilienhäusern untergebracht. Die Quotierungsrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau werde, wie gefordert, angewendet.

Als weiteren Punkt nannte Herr Kamplade die verkehrliche Anbindung des Areals, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrszunahme auf der Hagenauer Straße. Demnach wurden eine großzügige Zufahrt und die Verbreiterung der Hagenauer Straße um drei Meter vorgesehen. Hierdurch werde es eine getrennte Abbiegespur für Links- und Rechtsabbieger auf die L 509 geben. An der derzeitigen „Mischspur“ staue sich der Verkehr bereits heute, resümierte Herr Kamplade.

Herr Kamplade betonte, dass der Wasgau-Supermarkt seine Randsortimente weiter gesenkt habe (nun 10 % anstatt 15 %), damit der Schwerpunkt auf dem Verkauf von Lebens- und Genussmitteln liegen werde.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth fand gut, dass das westliche Stadtgebiet einen Nahversorger erhalten werde. Dennoch merkte Herr Freiermuth an, dass sich kleinere Nahversorger, wie z.B. die Metzgerei Joachim aus Wollmesheim, Sorgen um ihr Fortbestehen machen würden. Auch der Dorfladen in Mörzheim, der bereits Probleme aufgrund einer zu geringen Kundenfrequenz habe, sei in seiner Existenz gefährdet.

 

Der Vorsitzende betonte, dass alle Bürgerinnen und Bürger gefordert seien und die örtlichen Nahversorger bestmöglich unterstützen sollten.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold erkundigte sich nach dem Verkehrskonzept im Bereich des Supermarktes. Er hielt die beabsichtigte Planung für die Linksabbieger nicht zufriedenstellend. Insgesamt sei die Verkehrssituation schwierig, insbesondere wegen den hohen Geschwindigkeiten. Herr Eisold gehe davon aus, dass weitere Überlegungen für eine passende Lösung erfolgen müssten. Sei denn ein Kreisel denkbar? Herr Eisold machte auf die Größe des Wasgau-Supermarktes aufmerksam, der nach Fertigstellung zu einem der größten Supermärkte im Stadtgebiet zählen werde. Herr Eisold war davon überzeugt, dass viele Kundinnen und Kunden aus den umliegenden Ortschaften zum Einkaufen kommen werden und ggf. „Schleichwege“ durch Wohngebiete nutzen könnten. Wie bewerte die Verwaltung eine mögliche Belastung der Wohngegenden?

Abschließend fragte Herr Eisold nach dem Energieversorgungskonzept. Wie werde die Wärmeversorgung erfolgen?

 

Ausschussmitglied Herr Löffel erinnerte daran, dass ein Nahversorger im neuen Stadtquartier von Anfang an gewollt war und auch in die ursprüngliche Planung (als Grundlage des Wettbewerbs) einfloss. Die Funktion eines Nahversorgers übernehme nun Wasgau an einer anderen Stelle in Landau Südwest. Allerdings teilte Herr Löffel Herrn Freiermuths Meinung bezüglich der Dorfläden und appellierte, auf alle Dorfläden und kleineren Nahversorger, wie die Metzgerei Joachim in Wollmesheim, „aufzupassen“.

 

Ausschussmitglied Herr Baur stellte zum einen die Frage, ob auf den begrünten Dächern auch Solaranlagen angebracht werden können und zum anderen, ob es (überdachte) Fahrradabstellplätze geben werde.

 

Herr Kamplade ging auf die an die Verwaltung gestellten Fragen ein. Im Hinblick auf das Verkehrskonzept wurden vier Varianten und Alternativen geprüft. Ein Kreisverkehr war frühzeitig im Gespräch, wurde allerdings aufgrund des hohen Flächenverbrauchs und der lediglich drei Äste verworfen. Weitere Varianten enthielten eine Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage und eine Einfädelspur. Auch die „Nullvariante“ (= keine Veränderung) wurde bewertet. Eine Lösung mit Lichtsignalanlage wurde ebenfalls verworfen, da die errechnete Kundenfrequenz (aufs gesamte Jahr betrachtet; und nicht nur vor Feiertagen oder zu den morgendlichen Spitzen) keine Verkehrsregelung per Ampel erforderlich mache und obendrein die Wollmesheimer Straße bevorrechtigt sei.

Gegen die Lösung mit einer Einfädelspur spreche die fehlende Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern und die Konflikte mit dem die L 509 querenden Rad- und Fußgängerverkehr. Den Berechnungen zufolge werde die Variante funktionieren, jedoch müsse die Geschwindigkeit beobachtet werden.

Herr Kamplade versicherte, dass die Verkehrsströme und auch ein möglicher „Schleichverkehr“ beobachtet werde. Falls vermehrt festzustellen sei, dass die Wohngebiete von dem Durchgangsverkehr genutzt werden, werde die Verwaltung reagieren und ggf. Einbahnstraßenregelungen oder andere Barrieren vorsehen.

 

Auf Herrn Eisolds Frage zur beabsichtigten Energieversorgung, konnte Herr Kamplade noch keine Antwort geben. Solaranlagen seien ausdrücklich auf den begrünten Dächern nicht vorgesehen, was bereits im Sommer 2020 in einer Ausschusssitzung erörtert wurde.

Hinsichtlich der Lärmemissionen gab es bereits detaillierte Berechnungen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner werde es keine Beeinträchtigungen und/oder Einschränkungen dahingehend geben.

 

Weiterhin ging Herr Kamplade auf Herrn Baurs Fragen ein und erwähnte, dass es sich bei den begrünten Flachdächern nicht um intensiv genutzte Grünflächen handeln werde. Die Substratdicke werde allerdings deutlich höher als üblich ausfallen, so dass im nächsten Planungsschritt, d.h. bei Vorlage der Baugenehmigung, die zu verwendenden Pflanzenarten benannt werden, die deutlich über eine extensive Dachbegrünung hinaus gehen werden.

Die Fahrradabstellanlagen, nach denen sich ebenfalls Herr Baur erkundigte, werden sich im Eingangsbereich des Marktes befinden. Direkt vor dem Eingang mache eine Bedachung keinen Sinn, allerdings werde es im Bereich der überdachten Stellplatzanlage auch überdachte Fahrradabstellanlagen geben.

 

Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Vorsitzende die Abstimmung einleiten konnte.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl einstimmig dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.