Sitzung: 02.03.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/650/2021
Die vom Planungsbüro Junker + Kruse, Dortmund, erarbeitete
Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2018 im Bereich Nahversorgung für
die Stadt Landau in der Pfalz vom November 2020 (Anlage) wird als
städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die
künftige räumliche Steuerung des Einzelhandels und die Sicherung zentraler
Versorgungsstrukturen in Landau in der Pfalz beschlossen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 14. Januar 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: