Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die vom Planungsbüro Junker + Kruse, Dortmund, erarbeitete Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2018 im Bereich Nahversorgung für die Stadt Landau in der Pfalz vom November 2020 (Anlage) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die künftige räumliche Steuerung des Einzelhandels und die Sicherung zentraler Versorgungsstrukturen in Landau in der Pfalz beschlossen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 14. Januar 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: