Sitzung: 16.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 680/242/2021
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG)
werden die im beiliegenden Verzeichnis enthaltenen und im Lageplan
gekennzeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) ohne
Widmungsbeschränkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Das Verzeichnis und der
Lageplan sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Bauverwaltungsabteilung vom 12.02.2021, auf die verwiesen wird, ein. Da es keine Fragen der Ausschussmitglieder gab, konnte der Vorsitzende direkt in die Beschlussfassung einleiten.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl einstimmig dem Stadtrat dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.