Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) werden die im beiliegenden Verzeichnis enthaltenen und im Lageplan gekennzeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) ohne Widmungsbeschränkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Das Verzeichnis und der Lageplan sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Bauverwaltungsabteilung vom 12.02.2021, auf die verwiesen wird, ein. Da es keine Fragen der Ausschussmitglieder gab, konnte der Vorsitzende direkt in die Beschlussfassung einleiten.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl einstimmig dem Stadtrat dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.