Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der „Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)“ als Satzung.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 17. Februar 2021, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Dr. Blinn fragte, warum bei der Ermittlung der Nettokaltmiete die pauschale Kürzung von 25 % für eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung auf 20 % gesenkt wurde.

 

Herr Joritz teilte mit, dass man dies aus der Mustersatzung übernommen habe. In der Praxis sei dies kaum relevant

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass es aktuell 650 aktive Fälle in Landau gebe.    


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden