Sitzung: 09.03.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 300/030/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der
„Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung der
Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)“ als Satzung.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Rechtsamtes vom 17. Februar 2021, auf die hingewiesen wird.
Ratsmitglied Dr.
Blinn fragte, warum bei der
Ermittlung der Nettokaltmiete die pauschale Kürzung von 25 % für
eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung auf 20 % gesenkt wurde.
Herr Joritz teilte mit, dass man dies aus der
Mustersatzung übernommen habe. In der Praxis sei dies kaum relevant
Der Vorsitzende ergänzte, dass es aktuell 650 aktive Fälle in Landau gebe.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden