Sitzung: 09.03.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 220/042/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt,
a)
die befristete Regelung, wonach die
Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose Stundungen für städtische
Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 31.03.2021 auf schriftlichen
Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren, bis 30.06.2021
zu verlängern.
b)
die Stundungsvoraussetzungen des § 222
der Abgabenordnung (AO) bis dahin in der in der Begründung erläuterten und
modifizierten Form weiterhin anzuwenden.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 16. Februar 2021, auf die hingewiesen wird. Seit man vor einem Jahr diesen Beschluss zum ersten Mal gefasst habe, hätten mittlerweile 160 Unternehmen 200 Stundungen beantragt. Dabei gehe es um ein Steuervolumen von rund 5 Millionen Euro.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden