Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verwaltung wird ermächtigt, die am 17.11.2020 bis zum 31.3.2021 beschlossene Verlängerung zum Erlass städtischer Sondernutzungsgebühren für Flächen zur Außenbewirtung nochmals bis zum 30.09.2021 zu verlängern (SiVo 320/017/2020 und SiVo 320/021/2020).

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 17. Februar 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Kolain unterstrich, dass die Gastronomie in Landau gerade eine schwere Zeit durchmache. Daher sei der Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie genau der richtige Weg. Es gebe aber auch Gastronomen, die die Möglichkeit der Außenbewirtung nicht hätten. Vielleicht könne man für diese auch eine Möglichkeit finden.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: