Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16

 

 


Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 25.02.2021, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, auf und übergab das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel erkundigte sich, ob bei einer Nutzungsänderung ggf. auch eine andere Anzahl von Stellplätzen erforderlich sein werde.

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass laut Stellplatzverordnung sogar noch weniger Stellplätze, als in der vorgelegten Bauvoranfrage beabsichtigt, erforderlich seien.

 

Herr Kamplade erklärte, dass für Wohnformen für Senioren ein geringerer Stellplatzbedarf bestehe. Sollten in der Zukunft die Wohnungen für andere Personengruppen zur Verfügung stehen, ändere sich entsprechend die Höhe der Anzahl der geforderten Stellplätze. Somit könne passieren, dass der Bauherr die Stellplätze ablösen müsste. Herr Kamplade gab zu bedenken, dass Seniorinnen und Senioren statistisch gesehen nicht weniger Autos als andere Bevölkerungsgruppen besäßen. Diese Erkenntnis könne auch zu einer Änderung der Stellplatzverordnung führen.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel fragte, zu wann der Baubeginn geplant sei.

 

Herr Kamplade antwortete Herrn Löffel, dass die Genehmigung des Bauantrags im Jahr 2021 zu erwarten sei. Zu wann der Bauherr jedoch mit dem Bau beginnen werde, sei nicht bekannt.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker signalisierte ihre Unterstützung des Bauvorhabens. Bei dem Baugrundstück handele es sich um eine innerstädtische Fläche mit hohem Potential. Auch sei die Ästhetik der geplanten Gebäude ansprechend.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold stellte einige Fragen hinsichtlich der Regenwasser-rückhaltung, der Versiegelung, der Anbringung von Solaranlagen und der Anwendung der Quotierungsrichtlinie.

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Eisolds Fragen ein und erwähnte, dass bezüglich der Anbringung von Solaranlagen keine Informationen vorliegen würden, diese aber grundsätzlich möglich seien. Auch die Frage zur Regenrückhaltung konnte noch nicht eindeutig beantwortet werden. Die Freiflächen sollen zu etwa einem Drittel begrünt werden. Allerdings sei die Bodenfunktion durch die Tiefgarage begrenzt, so dass keine besonderen Begrünungen vorgeschrieben werden können.

Abschließend teilte der Vorsitzende mit, dass die Quotierungsrichtlinie keine Anwendung finden werde. Dies sei auf das bereits bestehende Baurecht der Baulücke zurückzuführen.

 

Beratendes Ausschussmitglied Herr Scherrer berichtete, dass der Beirat für die Belange älterer Menschen ein Defizit bezüglich der Stellplatzsituation sehe. Wie können beispielsweise Pflegekräfte parken? Herr Scherrer werde mit den Beiratsmitgliedern das Thema besprechen und im Anschluss eine Stellungnahme abgeben.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski befürwortete das Bauvorhaben und die Schließung einer Baulücke. Die Ausrichtung „Service-Wohnen“ decke einen Bedarf – insbesondere für die immer älter werdende Bevölkerung.

 


Da es keine weiteren Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder gab, konnte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklären.