Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 1

Da hier das OBR Mitglied Oliver Kopf befangen ist, verlies dieser das Gremium.

 

Die Vorsitzende teilte mit, dass dies bereits im Umlaufverfahren abgestimmt wurde und nun in Präsenz nachgeholt werden müsse.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom November 2020 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 15.02.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.       Für den in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch dargestellten Bereich wird die 24. Teiländerung des am 27.01.2000 wirksam gewordenen Flächennutzungsplanes (FNP) 2010 der Stadt Landau in der Pfalz im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zum Bebauungsplan „MH 4, östliche Ortserweiterung Mörzheim“ endgültig beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt (§ 6 BauGB).

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig mit 8 mal Ja zugestimmt.