Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 6, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

1) Der Stadtrat nimmt die Entscheidungen der Planfeststellungsbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass sich daraus für die Stadt Landau keine Klagebefugnis ergibt.

 

Der Stadtrat beschloss weiter mit 32 Ja,- 2 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen:

 

2) Der Stadtrat der Stadt Landau bekräftigt seine ablehnende Haltung gegen den 4-streifigen Ausbau der B 10 und fordert die Landesregierung auf, auf die bauliche Umsetzung der Maßnahme zu verzichten.

 

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 29. November 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er verwies ebenfalls auf den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 22. November 2010, der dieser Niederschrift ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

Die Position der Stadt Landau gegen den Ausbau der B 10 sei hinlänglich bekannt. Der heutige Beschlussvorlage bekräftige, warum die Stadt gegen den Ausbau sei. Es bringe der Stadt Landau und der Ökologie Nachteile und nutze auch der Wirtschaft nichts. Im Mediationsverfahren sei keine Einigung zu erzielen gewesen, die Stimmung sei teils eisig gewesen. Heute habe man die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde zur Kenntnis zu nehmen. Für die Stadt Landau ergebe sich keine Klagebefugnis. Man könne und dürfe nicht klagen. Es wäre daher unverantwortlich sehenden Auges Geld hinauszuwerfen.

Man könne durchaus politisch darüber streiten, ob eine Klage von symbolischer Bedeutung sein könnte. Am Ende würde man definitiv auf der Verliererseite stehen. Wenn man dies wisse, müsse sich der Protest eben auf den Protest beschränken.

Das Land habe eine Gesamtabwägung getroffen und will diesen Ausbau. Er wolle ihn nicht und solange die Tunnels nicht ausgebaut seien, mache der Ausbau auch verkehrspolitisch keinen Sinn. Mit Blick auf die demographische Entwicklung sei klar, dass sich die Arten der Verkehre auch verändern werden.

 

Ratsmitglied Schröer begründete den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion. Bisher seien die Reihen über alle gesellschaftlichen Schichten und politischen Richtungen hinweg zu 100 % geschlossen gewesen. Auch das Mediationsverfahren habe gezeigt, wie unnütz und schädlich dieses Projekt für die gesamte Region sei. Die Mediation habe scheitern müssen, da die Befürworter nicht bereit gewesen seien die Ergebnisse zu akzeptieren. Eine Klage der Stadt Landau gegen den Planfeststellungsbeschluss dürfe nicht nur aus der Sicht eines juristischen Erfolges gesehen werden. Vielmehr wäre es ein verheerendes politisches Signal, wenn man aus den bisher geschlossenen Reihen ausscheren würde. Die Öffentlichkeit würde diese Haltung der Stadt als unglaubwürdig ansehen. Nach den offiziellen Äußerungen des heutigen Oberbürgermeisters im damaligen Mediationsverfahren würde ein Beschluss gegen eine Klage als Verrat an der gemeinsamen Sache angesehen werden. Die Kosten für das Klageverfahren würden in der angegebenen Höhe nur anfallen, wenn man bis zu einem Urteil im Verfahren bleibe. Es gebe aber jederzeit die Möglichkeit, aus dem Verfahren auszusteigen. Sie sehe genügend Anhaltspunkte für eine Klage. Daher bitte Sie den Stadtrat die Haltung zu überdenken und eine Klage der Stadt Landau gegen den Planfeststellungsbeschluss zu beschließen. Sollte man hier, was sich abzeichne, keinen Konsens finden, beantrage man die Bürgerinitiativen bei ihrer Klage finanziell mit einem Betrag von 10.000 Euro zu unterstützen.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass das Ergebnis des Mediationsverfahrens gezeigt habe, dass sich beide Seiten unversöhnlich gegenüber standen.

 

Herr Joritz erläuterte, dass eine Klage dann Erfolg habe, wenn sie zulässig und begründet sei. Knackpunkt sei die Frage, ob die Stadt in ihren eigenen Rechten verletzt sei. Dies seien die Rechte, die sich aus Artikel 28 Grundgesetz ergeben. Beispielsweise seien dies das Recht der Planungshoheit. Es sei zu fragen, wo das Planungsrecht der Stadt verletzt sei. Man werde hier keinen Ansatzpunkt finden. Weder gebe es ein konkretes Baugebiet in diesem Bereich noch könne man eine Gesamtbeeinträchtigung der planerischen Entwicklung sehen. Auch das Stadtbild werde nicht beeinträchtigt.

Im Bezug auf die städtischen Grundstücke im Bereich der Planfeststellung ergebe sich ebenfalls keine Klagebefugnis. Die Stadt sei hier Hoheitsträger und könne sich folglich nicht auf Artikel 14 Grundgesetz berufen. Ein letzter Punkt wäre die Betroffenheit von kommunalen Einrichtungen zur Daseinsvorsorge wie beispielsweise Krankenhäuser. Das Klinikum sei aber keine städtische Einrichtung, sondern gehöre einer GmbH. Die Stadt sei auch nicht Sachwalter allgemeiner öffentlicher Interessen. Sie könne also nicht klagen, um Interessen der Bürger geltend zu machen. Somit lägen offensichtlich keine Gründe für eine Klagebefugnis vor. Die Klage wäre aber auch nicht begründet. Dazu müsste man dem Land nachweisen, dass es eine falsche Abwägung der Rechte vorgenommen habe.  

Eine Klage werde aus den dargelegten Gründen mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben.

Bei den Kosten gehe das Oberverwaltungsgericht bei Klagen von Kommunen von einem Streitwert von 50.000 Euro aus. Wenn man Gerichts- und Anwaltskosten zusammenzähle würde ein Verfahren mit Sicherheit mehr als 10.000 Euro kosten.

 

Ratsmitglied Müller monierte, dass offenbar aus dem Zuschauerraum Video- und Tonbandaufnahmen vorgenommen werden.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass dies nicht zulässig sei, da es die Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder verletze.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte, dass im Stadtrat eine überwiegende Einigkeit bestehe zur Haltung gegen einen Ausbau der B 10. Es gebe keinen Grund an der Position zu rütteln. Die Landauer SPD lehne diesen Ausbau ab. Die Kosten seien zu hoch und volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Durch den Ausbau würde man nur einen Zuwachs von Transitverkehr ernten. Dies könne nicht im Sinne der Stadt Landau sein. Der Ausbau der Tunnel würde Hunderte Millionen Euro kosten. Landau wäre durch die Wohngebiete durchaus betroffen. Daher finde man auch die Initiativen und Aktivitäten der Bürgerinitiativen und des BUND sinnvoll und richtig.

Es sei müßig zu diskutieren, ob das Oberverwaltungsgericht die Klage gleich wegen Unzulässigkeit zurückweise. Auf jeden Fall wäre ein Betrag von 10.000 bis 20.000 Euro in die Hand zu nehmen.

Man sei sich politisch einig, es gebe lediglich einen Wertungsunterschied bezüglich der Taktik. Aus seiner Sicht hätte eine Klage der Stadt Landau den falschen symbolischen Wert. Es gehe daher um die Frage, wer am besten klagen sollte. Dies seien seiner Meinung nach die Naturschutzverbände. Der vorgelegte Planfeststellungsbeschluss sei sehr ausdifferenziert und sehr sorgfältig erarbeitet. Die Stadt Landau habe hier keinen Hebel, an dem sie ansetzen könne.

Es sollten daher die klagen, die am besten Erfolgschancen haben. Die SPD-Stadtratsfraktion sehe es als selbstverständlich an, dass die Verwaltung mögliche Kläger ideel unterstützt. Diskutieren könne man auch über eine kostenmäßige Beteiligung der Stadt an einer Klage eines anderen. Dann müsse man aber wissen für wen und in welcher Höhe. Das Geld sollte für den Kläger ausgegeben werden, der die besten Erfolgschancen habe. Dies sollte man im Ältestenrat mit den Bürgerinitiativen und den Verbänden diskutieren.

Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage der Verwaltung zu.

 

Ratsmitglied Kautzmann vertrat die gleiche Meinung wie Herr Dr. Kopf. Die Position der CDU sei unverändert und von Anfang an klar gewesen. Solange die Tunnels bei Annweiler zweispurig sind, mache der vierspurige Ausbau der B 10 keinen Sinn. Zudem sollte der Transitverkehr eher noch weiter eingeschränkt werden, anstatt ihn auszubauen. Dann wären die Verkehrsprobleme im Pirmasenser Raum in den Griff zu bekommen. Ohne den Ausbau der Tunnels werde man Staus produzieren.

Die Rechtslage im Hinblick auf eine Klage sei eindeutig. Man könne kein Geld ausgeben, um der Symbolik zu huldigen. Auf diesem Wege könne man nichts erreichen. Dies müsse man auch klar sagen.

Vielmehr sollte man darüber nachdenken, städtische Grundstücke, die für den Ausbau benötigt werden, nicht zu verkaufen. Damit könne man das Verfahren verzögern. Übereine finanzielle Beteiligung der Stadt an Klagen Dritter sollte man in aller Ruhe reden. Dies könne man heute nicht entscheiden. 

Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Volkhardt stellte fest, dass die Grundsatzdiskussion zu diesem Thema im Rat schon mehrfach geführt worden sei. Es mache aus seiner Sicht überhaupt keinen Sinn zu klagen ohne Klagebefugnis. Die Position der FWG-Stadtratsfraktion zum B 10-Ausbau habe sich nicht geändert, man sei grundsätzlich für den Ausbau. Allerdings sei man solange dagegen bis eine akzeptable Lösung für die Tunnel gefunden sei, bis es ein Konzept beim Lärmschutz für die Queichtalgemeinden gebe und das Nachtfahrverbot nicht weiter ausgeweitet werde. Der Kreis vertrete mehrheitlich exakt die gleiche Meinung wie die FWG. Auch der Ortsbeirat Godramstein habe sich für den Ausbau der B 10 ausgesprochen.

Die FWG-Stadtratsfraktion werde sich bei der Sitzungsvorlage enthalten.

 

Ratsmitglied Pfaffmann machte deutlich, dass die FDP-Stadtratsfraktion ebenfalls gegen eine Klage sei und dementsprechend dem Punkt 1 der Sitzungsvorlage zustimmen werde. Es sollten hier keine städtische Mittel für eine Klageerhebung zur Verfügung gestellt werden. Bei Punkt 2 der Vorlage habe die FDP keine einheitliche Meinung. Bei einem vierspurigen Ausbau ginge auch wertvolle Weinbaufläche verloren.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Meinung, dass die Zeit der politischen Resolutionen vorbei sei. Jetzt sei man an einem wichtigen Punkt angelangt. Ihrer Meinung nach seien die begründeten Einwendungen der Stadt und der anderen Einwohner abgeschmettert. Die UBFL-Stadtratsfraktion wolle das Risiko einer Klage. Es gehe darum ein Signal und ein Zeichen zu setzen, dass die Stadt sich das nicht gefallen lasse. Die Stadt sollte es drauf ankommen lassen. Sie denke, dass die Rechtsprechung hier sehr im Flusse sei. Auch beim Krankenhaus sei sie anderer Meinung als Herr Joritz. Das Krankenhaus sei eine städtische GmbH zusammen mit dem Kreis und damit sehr wohl kommunal. Die Stadt sollte sich nicht zu schade sein, das Risiko einer Klage einzugehen. Jede Verzögerung sei wichtig um den Ausbau zu verhindern. Sie halte es auch für wichtig, städtische Grundstücke nicht zu veräußern und ins Enteignungsverfahren zu gehen. Die UBFL-Stadtratsfraktion unterstütze eine Klage und werde dem Antrag der Bündnis 90/DieGrünen zustimmen.

 

Ratsmitglied Schröer wollte wissen, wie lange es dauere bis eine eventuelle Klage abgewiesen werde und was es bis dahin kosten werde.

 

Herr Joritz erläuterte, dass man nicht sagen könne wie lange dies dauere. Die Kosten allerdings würden annähernd gleich bleiben. Er wolle aber auch nach den bisherigen Wortbeiträgen klar stellen, dass das Gericht keine politische Wertung vornehme. Das Gericht prüfe nur Rechtsfragen, sonst nichts.

 

Ratsmitglied Dr. Bals erklärte, dass er heute als Mitglied der Bürgerinitiative mit sehr viel Sympathie für den Antrag der Grünen hierher gekommen sei. Nach dem was heute hier von den Juristen gesagt worden sei, sei er aber jetzt auch eher für eine Unterstützung anderer Kläger. Damit hätte man die gewünschte Symbolik und die Unterstützung der Bürgerinitiativen. Ansonsten laufe man Gefahr sich mit einer eigenen Klage lächerlich zu machen.

 

Ratsmitglied Schröer stellte klar, dass die Grünen ihre ursprüngliche Meinung gegen eine Klage nach Gesprächen mit den Bürgerinitiativen und Abwägung aller Gesichtspunkte geändert habe.

 

Ratsmitglied Kern teilte mit, dass er sich nicht der Mehrheit seiner Fraktion anschließen werde und sich bei Punkt 2 der Sitzungsvorlage enthalten werde. In Godramstein seien die Bevölkerung und auch der Ortsbeirat geteilter Meinung. Er sehe bei einem vierspurigen Ausbau der B 10 durchaus neben den negativen Folgen auch gewisse Vorteile. Es mache aus seiner Sicht keinen Sinn, die Vierspurigkeit an der Kreisgrenze enden zu lassen und die restlichen 12 Kilometer dreispurig zu lassen. Der Verkehr werde kommen bis an die Kreisgrenze und müsse dort weiter geführt werden. Selbstverständlich sei das Tunnelproblem der größte Knackpunkt.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron war der Auffassung, dass diese Frage sehr emotional belastet sei. Er finde es sehr gut, dass heute überwiegend sehr sachlich diskutiert worden sei. Man sei überwiegend sehr nah beisammen und könne den Knoten sicherlich durchschlagen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass es mit einer Klage ja nicht darum gehen könne den Ausbau zu verhindern, sondern ihn zu verzögern und möglicherweise Verbesserungen beim Lärmschutz zu erreichen. Lärmschutzgutachten seien immer rein theoretische Berechnungen und entsprächen nicht dem, was ein Mensch tatsächlich wahrnehme. Bezüglich einer finanziellen Unterstützung der Naturschutzverbände für eine Klage, sollte man sich im Ältestenrat Anfang kommenden Jahres noch mal zusammensetzen. Er sei dafür durchaus offen.  

 

 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 30 Ja,- 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen: