Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf die Erhebung von Vorausleistungen auf den endgültigen Ausgleichsbetrag nach 

§ 154 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich des Anpassungsgebietes „Teilbereich Südstadt “ wird verzichtet.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 2. Dezember 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl hatte bedenken, dass dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Hier würde die Aufforderung des Landesrechnungshofes, zeitnah Ausgleichsbeträge zu erheben, vom Tisch gewischt.

 

Der Vorsitzende erläuterte nochmals den Sachverhalt.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 36 Ja- und 2 Nein-Stimmen: