Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage und ging auf die Gründe für die Änderung der Verleihungsordnung ein.

Er machte deutlich, dass mit der angestrebten Neuregelung eine lange und immer wieder geführte Diskussion mit klaren und eindeutigen Regelungen beendet werden könne. Es sollten vornehmlich Sportlerinnen und Sportler geehrt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hätten. In Details sei auch geregelt, was geschehe, wenn beispielsweise bei einer Mannschaft Sportlerinnen und Sportler das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten.

Anschließend ging der Vorsitzende auf die redaktionellen Änderungen ein und verwies auf die Anpassung an die gendergerechte Sprache.

Einen besonderen Dank sprach der Vorsitzende Herrn Sportkreisvorsitzenden Frank Zaucker aus, der die Verwaltung beim Entwurf der neuen Verleihungsordnung tatkräftig unterstützt hat.

Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Sportkreisvorsitzenden Frank Zaucker.

Herr Zaucker erklärte die Gründe für die Änderungen und machte deutlich, dass Kinder, die in besonderem Maße sportliches Engagement zeigen, mit der neuen Verleihungsordnung zusätzlich motiviert werden. 

Da seitens des Gremiums keine Einwände erhoben worden, leitete der Vorsitzende die Abstimmung ein. 


Der Sportausschuss stimmt der Sitzungsvorlage zur Änderung der Verleihungsordnung einstimmig zu.