Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister im Rahmen der Gesellschafterversammlung des Klinikums Landau-Südliche Weinstraße GmbH am

15. Dezember 2010 für nachfolgenden Beschluss des Aufsichtsrates des Klinikums zu stimmen:

 

  1. Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung nach § 16 Abs. 1 Buchstabe h) des Gesellschaftsvertrags (Bezugspunkt Gesellschafterversammlung: § 13 Abs. 1 Buchstabe f)) die Übernahme der Anteile der MVZ Südliche Weinstraße GmbH von der Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH durch die Klinikum Landau-Südliche Weinstraße GmbH vor.

 

  1. Es erfolgt keine spätere Integration der MVZ Südliche Weinstraße GmbH als unselbständigen Betriebsteil der Klinikum Landau-Südliche Weinstraße GmbH.

 

  1. Die Geschäftsführung der MVZ Südliche Weinstraße GmbH wird autorisiert, die Rückübertragung der Kassenarztsitze des MVZ in den Bereichen Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Frauenheilkunde auf Einzelpraxen vorzubereiten.

 

  1. Die Auflösung der MVZ Südliche Weinstraße GmbH hat bis spätestens 30. Juni 2011 zu erfolgen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 8. Dezember 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: