Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

Der Neugestaltung der Fortstraße nach Anlage 1 wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende ging auf die Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 01.04.2021 ein, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und übergab das Wort an Herrn Bernhard.

 

Herr Bernhard bezeichnete den nördlichen Teil der Fortstraße als Gefahren-Brennpunkt für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Angestrebt werde daher der Ausbau zu einer verkehrsberuhigten Mischverkehrsfläche. Momentan sei der Bereich asphaltiert und mit Fahrradabstellanlagen im südlichen Teil ausgestattet. Da es sich bei der Fortstraße um eine potentielle Fahrradstraße handele, empfehle die Verwaltung, eine Mischverkehrsfläche auszuweisen. Die Fahrradabstellanlagen werden im Zuge des Ausbaus vom Fußweg abgerückt, damit mehr Verkehrsraum für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werde. Der Kreuzungsbereich Am Kronwerk werde enger gefasst, mit klaren Bordsteinen, um die Geschwindigkeit insbesondere des Kfz-Verkehrs herauszunehmen. Auch Fußgängerüberwege werde die Planung beinhalten.

 

Ausschussmitglied Herr Baur begrüßte die Planung und den Umbau der Fortstraße zur Fahrradstraße. Der Klimaschutz könne durch den verstärkten Radverkehr vorangebracht werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold sah noch etliche Fragezeichen bei den Ausbauplanungen. Er sehe z.B. Handlungsbedarf bei der Unterbringung bzw. Abstellmöglichkeiten von Lastenrädern. Herrn Eisold interessierte auch, was bei der Durchfahrt größerer Fahrzeuge passiere. Können sich zwei LKW begegnen? Werde es Blindenleitsysteme geben?

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth befürwortete grundsätzlich den Ausbau der Fortstraße. Wie Herr Eisold, fragte auch Herr Freiermuth nach einem möglichen Begegnungsverkehr größerer Fahrzeuge. Das Gefahrenpotential könne auch durch eine getrennte An- und Abfahrt zu den Uni-Parkplätzen reduziert werden. Würden solche Möglichkeiten geprüft?

 

Der Beigeordnete zeigte sich verwundert über die vielen Fragen, da bereits im Mobilitätsausschuss das Thema vorberaten wurde. So sei Begegnungsverkehr größerer Fahrzeuge bei der geplanten Fahrbahnbreite problemlos möglich, die Fläche würde hierfür ausreichen. Blindenleitsysteme werde es geben, was allerdings eine Detailfrage sei und noch nicht Bestandteil der vorgelegten Entwurfsplanung ist.

Zu Herrn Freiermuths Anmerkung der getrennten Zu- und Abfahrt verdeutlichte der Beigeordnete, dass dies nicht möglich sei, weil der Platz hierfür fehle und die Höhenlage des Parkplatzes dies nicht erlaube.

Die Fahrradbügel werden in einem Abstand von etwa 80 cm errichtet, sodass auch Lastenräder ohne Probleme abgestellt werden können. Der hohe Bordstein im Bereich der Abstellanlagen stelle im Moment eine Gefahr dar.

 

Herr Bernhard nahm Bezug auf die bestehenden Fahrradbügel. Da diese etwas weggerückt werden, könne ein Drittel mehr Fläche für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold gab den Hinweis, dass durchaus zwei LKW sich begegnen können, insbesondere wegen der Anlieferung der Mensa und dieser Begegnungsfall in jedem Fall funktionieren müsse.

Fakt sei, so Herr Eisold, dass der Bedarf an Pkw-Parkplätzen zu hinterfragen sei und mehr für den Fahrradverkehr getan werden müsse. Hinsichtlich der in der Planung beabsichtigten Mischverkehrsfläche zog Herr Eisold den Vergleich zum Ausbau der Arzheimer Hauptstraße. Dort gebe es Probleme zwischen Fußgängern und dem Verhältnis der Anzahl von Parkplätzen. Das Konzept einer Mischverkehrsfläche sei seiner Meinung nach noch nicht ausgegoren.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski sah die Problematik der Fortstraße an den Autos und nicht an der notwendigen Belieferung z.B. der Mensa. Gut sei, dass die Planung eine höhere Anzahl von Fahrradbügeln berücksichtige. Frau Saßnowski werde den Vorschlag der Verwaltung unterstützen, insbesondere, weil die Planung mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ohne Auto biete.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte dem nachfolgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich bei drei Gegenstimmen zu.