Frau Bonatz gab zunächst einen Überblick über die Entwicklung des Integrationskonzeptes. Begonnen habe alles mit dem Integrationsgipfel der Bundesregierung im Jahr 2007. Im Jahr 2008 habe man dann in Landau auf Initiative des Runden Tischs Migration und Integration, des damaligen Ausländerbeirates und der Stadtratsfraktionen CDU und SPD den Aufgabenbereich Migration und Integration geschaffen. Ab 2010 habe dann die Erstellung des Integrationskonzeptes in einem öffentlichen Prozess begonnen. Im Jahr 2011 habe der Stadtrat das Integrationskonzept beschlossen, so das man dann in die Umsetzungsphase gehen konnte. In den Jahren 2013 und 2015 habe es dann jeweils eine Integrationskonferenz gegeben. Im Jahr 2017 gab es dann den Beschluss das Integrationskonzept 2.0 unter öffentlicher Beteiligung fortzuschreiben. Dieses Integrationskonzept 2.0 sei dann vom Stadtrat 2018 eistimmig verabschiedet worden. Seitdem laufe nun wieder die Umsetzungsphase.

Die Stadt Landau wachse insgesamt, sie wachse aber nur durch die Zuwanderung. 2009 hätten ca. 17 % einen Migrationshintergrund gehabt, im, Jahr 2019 ca. 24 %. Diese Zahlen würden zeigen, dass man handeln müsse. Der Beirat für Migration und Integration spiegele diese Vielfalt wider. Bei den Kindern und Jugendlichen betrage der Anteil mit Migrationshintergrund rund 40 %. Das Integrationskonzept sei der Leitfaden für die Integrationsarbeit.

Neu bei diesem Integrationskonzept sei, dass man sich nicht nur auf Handlungsfelder konzentriere, sondern auf Ziele. Zudem orientiere man sich an Leitlinien und Visionen. Leitziele seien unter anderem, dass alle das Grundgesetz kennen, die Vernetzung von Haupt- und Ehrenamtlichen und eine zentrale Anlaufstelle für Zugewanderte.

Zur Begleitung des gesamten Prozesses gebe es die Steuerungsgruppe, die derzeit aus 26 Mitgliedern bestehe. Diese treffe sich mindestens zweimal im Jahr und habe darüber hinaus verschiedene Arbeitsgruppen gebildet.

Der Beirat für Migration und Integration hat sich das Integrationskonzept als einen Schwerpunkt seiner Arbeit bestimmt. Er habe durch seine Mitgliedschaft in der Steuerungsgruppe Mitgestaltungsmöglichkeiten und die Möglichkeit neue Ideen einzubringen.

 

Herr Boltz wollte wissen, ob daran gedacht sei ein eigenes Amt oder eine Stabsstelle für Migration bei der Stadtverwaltung zu schaffen. Eine zweite Frage beziehe sich auf die Willkommenskultur dahingehend, ob hier evtl. ein eigenes Gebäude geplant sei.

 

Frau Bonatz entgegnete, dass ihr nicht bekannt sei, dass es hierfür ein eigenes Amt geben soll. Es wäre sicher denkbar, aber dafür müsste es dann einen Anstoß geben. Eine der Visionen für 2030 sei eine solche zentrale Anlaufstelle. Ein Gebäude zu schaffen für alle Erledigungen und Aufgaben, die mit Zugezogenen und Migranten zu tun haben, sei ein interessanter Gedanke.

 

Frau Schwarzmüller war der Meinung, dass es so eine Anlaufstelle im Grunde schon gegeben habe, aber von der Stadt auseinandergerissen worden sei. Dass die Ausländerbehörde jetzt an dem neuen Standort Klaus-von-Klitzing-Straße sei, sei eine Katastrophe. Die Wege seien viel länger, so dass sich die Arbeit erschwert habe.

Was die Arbeit in der Steuerungsgruppe zum Integrationskonzept betreffe, so empfinde sie diese oft als zu theoretisch und an der Praxis vorbei. Für sie müsse das Integrationskonzept umgesetzt werden, es sei aber nicht detailliert genug.

 

Herr Boltz fand die Arbeit gerade in diesem Bereich sehr wichtig. Es gebe so viele Themen, die man eigentlich intensiver besprechen und diskutieren müsste.

 

Frau Bonatz stimmte dem grundsätzlich zu. Der Beirat sei ein politisches Gremium, das entsprechende Handlungsmöglichkeiten habe.

 

Frau Schönau wollte wissen, was die weiteren Aufgaben der Integrationsbeauftragten seien.

 

Frau Bonatz erläuterte, dass zu ihrem Aufgabenbereich auch die inhaltliche Begleitung des Beirates gehöre. Hier sei auch Aufklärungsarbeit erforderlich. Ein weiterer Aspekt sei die Akquise von Fördertöpfen und die Verwaltung von Förderprojekten.