Die UNB unterrichtet der Verwaltung über den aktuellen Sachstand zu den illegalen Rodungen im Februar in den Badwiesen im Flurbereinigungsgebiet Nußdorf VII. Gegen den Verursacher und die Auftraggeber wurden aufgrund der Verstöße gegen das besondere Artenschutzrecht (§44 BNatSchG) Strafanzeigen gestellt.

 

Bisher wurde für die Gehölzrodung im Norden des Gebietes eine Wiederherstellungsverfügung erlassen. Für die Fläche im Westen wurde bisher nur eine Anhörung erstellt, da eine Wiederherstellungsverfügung mit dem Zielzustand „alte Obstbaumbrache“ nicht möglich ist. Hier soll das Ergebnis der Strafanzeige abgewartet werden bevor die Naturschutzverwaltung weiter tätig wird.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Sögding distanziert sich von den illegalen Eingreifern.

 

Herr Dr. Herr Dr. Elsaesser stellte klar, dass im vorliegenden Fall nicht nur der Flächeneigentümer als Auftraggeber, sondern auch der Auftragnehmer verantwortlich ist.

 

Daraufhin ergänzte der Vorsitzende, dass diesbezüglich aktuell ein Verfahren in die Wege geleitet wurde.

 

Ratsmitglied Herr Klemm wollte wissen ob der Verstoß vorsätzlich begangen wurde.

 

Der Vorsitzende antwortete, das davon auszugehen sei, der Grund allerdings nicht bekannt ist.

 

Herr Dr. Dr. Elsaesser merkte daraufhin an, dass die Tat wirtschaftlich nicht nachvollziehbar sei, da allen Beteiligten die Rechtswidrigkeit bekannt gewesen sein muss.

 

Ratsmitglied Herr Lelle wollte wissen, ob die Rodungen jeweils vom gleichen Unternehmen durchgeführt wurde.

 

Herr Dr. Elsaesser bejahte dies.