Sitzung: 06.05.2021 Ortsbeirat Queichheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/662/2021
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
„D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom September 2017
entsprechend den in der als Anlage 1 beigefügten Synopse vom April 2021
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom September
2017 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom April 2021
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ wird in der Fassung vom April 2021 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ in der Fassung vom April 2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorsitzende begrüßte Frau Juliane Letz von der Abteilung
Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie Herr Ralf Bernhard, Leiter der
Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur.
Ortsvorsteher Doll führte in die Thematik ein und bedauerte, dass viele
Anfragen Bauwilliger abschlägig beantwortet werden müssten, obwohl im Zeitplan
die Bauausführung bereits für das Jahr 2020 vorgesehen war.
Frau Letz gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und
Stadtentwicklung bekannt.
Herr Bernhard gab Erläuterungen zur Sitzungsvorlage:
Der Ausbau der Kraftgasse steht im Haushalt des Jahres 2022. Der
Ortsbeirat kann sich für den Ausbau vor oder nach der Bebauung des Gebietes
„Südlich Breiter Weg“ aussprechen.
Die Zufahrt des Baustellenverkehrs erfolgt über die
Wirtschaftswegebrücke in der Kraftgasse. Eine temporäre Zufahrt ist möglich.
Herr Bernhard wies darauf hin, dass das Regenwasser grundsätzlich vor
Ort zurückgehalten werden muss und nicht in den Kanal eingeleitet werden darf.
Jeder Eigentümer muss für die Entwässerung auf seinem Grundstück sorgen.
Bezüglich der Schmutzwasseranbindung werden durch den Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetrieb Landau hydraulische Berechnungen durchgeführt, ob die
derzeitigen Kanäle ausreichend dimensioniert sind oder nicht.
Die geplante Rad- und Fußgängerbrücke über die L509 ist nicht Teil des
Bebauungsplanes.
Im Anschluss wurde die Sitzungsvorlage umfangreich diskutiert.
Herr Prokop stimmte dem Bauprojekt im Namen der CDU-Fraktion zu.
Gemeinsam mit dem Ortsvorsteher hatte die CDU das Ziel dieses Gebiet zu
entwickeln.
Nachdem verschiedene Fragen angesprochen wurden, sprach sich Herr
Wittmann im Namen der Grünen für das Bauvorhaben aus.
Ortsbeiratsmitglied Scheid sah, wie bereits mehrfach betont, die Anzahl
der Wohnheiten als kritisch an. Außerdem könne ein Problem bei der
Schmutzwasseranbindung über die Birnbaumstraße, Queichheimer Hauptstraße in den
Hauptsammler der Woogstraße entstehen. Herr Bernhard erläuterte, dass demnächst
in Queichheim eine Begehung zum Hochwasserschutz stattfinden werde. Diese
Bedenken könnten dort vorgebracht werden. Generell fand die Sitzungsvorlage die
Zustimmung von Herrn Scheid.
Herr Böhr erkundigte sich, ob der Einbau von Rigolen und Zisternen
überwacht werde. Herr Bernhard erläuterte, dass eine Nachkontrolle nicht
erfolge. Allerdings würde der Einbau im Interesse des Bauherrn liegen. Wer
entgegen einer Baugenehmigung handle, könne haftbar gemacht werden. so die
Ausführungen von Herrn Bernhard. Ortsbeiratsmitglied Böhr wollte weiterhin
wissen, ob es möglich wäre das Mischgebiet in ein reines Wohngebiet
umzuwandeln. Herr Bernhard antwortete, dass dies aufgrund der
Lärmschutzvorgaben für ein Wohngebiet nicht durchführbar sei. Herr Böhr fragte
an, ob man verbieten könne, dort ein Hotel oder eine Schankwirtschaft
anzusiedeln. Herr Bernhard nahm diese Anregung zur Kenntnis.
Herr Halm kritisierte, dass trotz mehrfach Nachfragen keine
Zwischeninformation zum Planungsstand erfolgt sei. Er ist der Meinung, dass
sich die im Mischgebiet vorgesehene Bebauung keineswegs „in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt“ noch dass sie einen „verträglichen und funktionalen
Übergang zum Gewerbegebiet“ darstellt. Besonders auffällig sei hier der
Anschluss an die Bebauung, Birnbaumstraße Nr. 38, führte er aus. Er vertrat die
Meinung, dass an dieser Stelle ein größerer Abstand erforderlich sei.
Ortsbeiratsmitglied Halm beanstandete das ungeordnete Zulassen dreier
verschiedener Dachformen. Man handle hier im krassen Gegensatz zu einer
Ortsbildgestaltung. Die Anzahl der Wohneinheiten sollte überprüft und die
zugesagte Obergrenze von 100 Wohneinheiten eingehalten werden. Die
Sitzungsvorlage werde er aufgrund seiner Ausführungen ablehnen.
Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 13 Zustimmungen, 2 Ablehnungen
und
1 Enthaltung die Sitzungsvorlage.