Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom September 2017 entsprechend den in der als Anlage 1 beigefügten Synopse vom April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom September 2017 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.        Der Entwurf des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ wird in der Fassung vom April 2021 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ in der Fassung vom April 2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 


Der Vorsitzende begrüßte Frau Juliane Letz von der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie Herr Ralf Bernhard, Leiter der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur.

 

Ortsvorsteher Doll führte in die Thematik ein und bedauerte, dass viele Anfragen Bauwilliger abschlägig beantwortet werden müssten, obwohl im Zeitplan die Bauausführung bereits für das Jahr 2020 vorgesehen war.

 

Frau Letz gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung bekannt.

 

Herr Bernhard gab Erläuterungen zur Sitzungsvorlage:

 

Der Ausbau der Kraftgasse steht im Haushalt des Jahres 2022. Der Ortsbeirat kann sich für den Ausbau vor oder nach der Bebauung des Gebietes „Südlich Breiter Weg“ aussprechen.

Die Zufahrt des Baustellenverkehrs erfolgt über die Wirtschaftswegebrücke in der Kraftgasse. Eine temporäre Zufahrt ist möglich.

Herr Bernhard wies darauf hin, dass das Regenwasser grundsätzlich vor Ort zurückgehalten werden muss und nicht in den Kanal eingeleitet werden darf. Jeder Eigentümer muss für die Entwässerung auf seinem Grundstück sorgen.

Bezüglich der Schmutzwasseranbindung werden durch den Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau hydraulische Berechnungen durchgeführt, ob die derzeitigen Kanäle ausreichend dimensioniert sind oder nicht.

Die geplante Rad- und Fußgängerbrücke über die L509 ist nicht Teil des Bebauungsplanes.

 

Im Anschluss wurde die Sitzungsvorlage umfangreich diskutiert.

 

Herr Prokop stimmte dem Bauprojekt im Namen der CDU-Fraktion zu. Gemeinsam mit dem Ortsvorsteher hatte die CDU das Ziel dieses Gebiet zu entwickeln.

 

Nachdem verschiedene Fragen angesprochen wurden, sprach sich Herr Wittmann im Namen der Grünen für das Bauvorhaben aus.

 

Ortsbeiratsmitglied Scheid sah, wie bereits mehrfach betont, die Anzahl der Wohnheiten als kritisch an. Außerdem könne ein Problem bei der Schmutzwasseranbindung über die Birnbaumstraße, Queichheimer Hauptstraße in den Hauptsammler der Woogstraße entstehen. Herr Bernhard erläuterte, dass demnächst in Queichheim eine Begehung zum Hochwasserschutz stattfinden werde. Diese Bedenken könnten dort vorgebracht werden. Generell fand die Sitzungsvorlage die Zustimmung von Herrn Scheid.

 

Herr Böhr erkundigte sich, ob der Einbau von Rigolen und Zisternen überwacht werde. Herr Bernhard erläuterte, dass eine Nachkontrolle nicht erfolge. Allerdings würde der Einbau im Interesse des Bauherrn liegen. Wer entgegen einer Baugenehmigung handle, könne haftbar gemacht werden. so die Ausführungen von Herrn Bernhard. Ortsbeiratsmitglied Böhr wollte weiterhin wissen, ob es möglich wäre das Mischgebiet in ein reines Wohngebiet umzuwandeln. Herr Bernhard antwortete, dass dies aufgrund der Lärmschutzvorgaben für ein Wohngebiet nicht durchführbar sei. Herr Böhr fragte an, ob man verbieten könne, dort ein Hotel oder eine Schankwirtschaft anzusiedeln. Herr Bernhard nahm diese Anregung zur Kenntnis.

 

Herr Halm kritisierte, dass trotz mehrfach Nachfragen keine Zwischeninformation zum Planungsstand erfolgt sei. Er ist der Meinung, dass sich die im Mischgebiet vorgesehene Bebauung keineswegs „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“ noch dass sie einen „verträglichen und funktionalen Übergang zum Gewerbegebiet“ darstellt. Besonders auffällig sei hier der Anschluss an die Bebauung, Birnbaumstraße Nr. 38, führte er aus. Er vertrat die Meinung, dass an dieser Stelle ein größerer Abstand erforderlich sei. Ortsbeiratsmitglied Halm beanstandete das ungeordnete Zulassen dreier verschiedener Dachformen. Man handle hier im krassen Gegensatz zu einer Ortsbildgestaltung. Die Anzahl der Wohneinheiten sollte überprüft und die zugesagte Obergrenze von 100 Wohneinheiten eingehalten werden. Die Sitzungsvorlage werde er aufgrund seiner Ausführungen ablehnen.

 


Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 13 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und
1 Enthaltung die Sitzungsvorlage.