Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom September 2017 entsprechend den in der als Anlage 1 beigefügten Synopse vom April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom September 2017 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Der Entwurf des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ wird in der Fassung vom April 2021 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ in der Fassung vom April 2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 21.04.2021, auf die verwiesen wird, ein und übergab sodann das Wort an Herrn Kamplade, der eine Präsentation vorbereitet hatte.

 

Herr Kamplade begann seine Präsentation mit einer Visualisierung des Geltungsbereiches des 5 ha-großen Neubaugebietes im Ortsteil Queichheim. Er betonte, dass es sich um eine Innenentwicklungsfläche handele, die zu ca. einem Drittel im städtischen Besitz sei. Für einen Teil des Gebietes gebe es bereits seit ca. 15 Jahren Baurecht, Grundlage hierfür stelle der Bebauungsplan D9 seit dem Jahr 2006 dar.

Weiterhin erwähnte Herr Kamplade das Baulandumlegungsverfahren. Es gehe in erster Linie darum, Parzellen so zu strukturieren, dass die Erschließung ermöglicht werden könne. Beabsichtigt sei eine Ringerschließung und Grundstücke für rund 100 Wohneinheiten.

Anhand einer Darstellung des alten Bebauungsplanes erläuterte Herr Kamplade die Dichte der Bebauung (Einwohner je ha) und die Veränderungen seit dem Planungsstand von 2017. Vorgesehen sei ein Allgemeines Wohngebiet und im restlichen Bereich ein Mischgebiet auszuweisen. Somit werde eine verträgliche Zonierung zum Gewerbegebiet südlich der L509 erreicht.

Zur Erschließung erklärte Herr Kamplade, dass das neue Baugebiet über eine Ringstraße mit der bestehenden Ortslage verknüpft werde. Er wies auf einen Widerspruch in den Anlagen (Begründung des Bebauungsplanes und Synopse der Öffentlichkeitsbeteiligung) hin, der sich auf eine Anbindungsmöglichkeit im Westen bezieht, aber zum Satzungsbeschluss noch ausgeräumt werde.

Ein weiteres Thema, auf das Herr Kamplade einging, stellte die Energieversorgung des Gebietes dar. Der Energieversorger ESW (Energie Südwest) habe einen Förderantrag für ein klimaschonendes Modellprojekt für „kalte Nahwärme“ gestellt. Dies sei eine Kombination von Energie für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Fotovoltaik und Erdwärme. Sofern sich das Projekt der kalten Nahwärme konkretisiere, werde das Stadtbauamt entsprechende Informationen liefern. Gelänge die Umsetzung, würde das Neubaugebiet ein zukunftweisendes Energiekonzept erhalten.

Herr Kamplade nannte als letzten Punkt seiner Präsentation den Artenschutz, der im Gebiet hohe Anforderungen stellte. Rebhühner, Eidechsen und Insekten mussten umgesiedelt werden und erhielten alternative Lebensräume. Dies zog sich ca. 2 Jahre und könne im Nachhinein als „Zeitfresser“ bezeichnet werden.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Doll ging in seiner Funktion als Ortsvorsteher Queichheims auf die Historie des Bebauungsplanes ein, dessen Aufstellung, wie bereits von Herrn Kamplade erwähnt, bereits im Jahr 2006 als Bebauungsplan einer Innenentwicklung erfolgte. Im Jahr 2017 gab es eine Informationsveranstaltung, die eine ursprüngliche Entwicklung bzw. Verabschiedung des Aufstellungsbeschlusses bis zum Jahr 2020 vorsah. Viele komplexe Sachverhalte in Bezug auf die Energieversorgung, des Niederschlags, des Artenschutzes sowie die Corona-Pandemie verzögerten letztlich die Maßnahmen. Weiterhin nannte Herr Doll viele zukunftsfähige Ideen, die in die weitere Betrachtung einflossen. So wurden beispielsweise Überlegungen zu extensiv begrünten Dächern, Solarpaneelen (z.B. an den Lärmschutzwänden), Wohnformen, Rigolen zur Niederschlagsversickerung, Verbote von Schottergärten, etc., gemacht. Erfreulich sei der Erhalt der Streuobstwiese, die als Grünstreifen in dem Areal ökologisch wertvolle Strukturen erhalte.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Demmerle stellte eine Frage zum Umlegungsverfahren. Seiner Recherche zufolge wurde vor sechs Jahren von angrenzenden Eigentümern die Erlaubnis zur Lagerung von Erdaushubmassen für die Errichtung eines Lärmschutzwalls eingeholt. Habe die Verwaltung vor, den Eigentümern Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen? Wie werde es weitergehen und wann werde die Verwaltung Kontakt mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufnehmen? Zudem stehe lt. Herrn Demmerles Kenntnisstand die Kampfmittelsondierung noch aus.

 

Herr Kamplade bestätigte Herrn Demmerle, dass die Verwaltung in engem Kontakt zu den Grundstückseigentümern stehe und die Katasterverwaltung einbezogen wurde. Die Errichtung des Lärmschutzwalls wurde letztlich im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern vorgenommen, sie bekämen selbstverständlich eine Entschädigung für ihr eingebrachtes Land. Die Kampfmittelsondierung erfolge vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen.

 

Herr Bernhard nahm ebenfalls Bezug auf Herrn Demmerles Frage und erklärte, dass die Lagerung der Überschussmasse (Erdaushub) des D10-Gebietes nicht ohne das Einverständnis der Grundstückseigentümer des D9-Gebietes erfolgte. Diese wurden vom LBM (Landesbetrieb Mobilität) und von der Stadtverwaltung stets eng eingebunden.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Doll ergänzte Herrn Kamplade und Herrn Bernhard, dass in einer Informationsveranstaltung bereits darauf hingewiesen wurde, dass es sich nicht mehr wie früher um Brachland handele.

Nach der Offenlage werde es eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung geben, bei der nach Möglichkeit schon die zukünftige Grundstücksaufteilung für Kaufinteressierte vorgestellt werden sollte. Eine Präsenz-Veranstaltung wäre zum Ende des Jahres 2021 vorstellbar.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann werde der Beschlussvorlage gerne zustimmen, insbesondere, weil es sich um eine Innenentwicklung handele. Auch das Verbot von Schottergärten befürwortete Frau Kleemann. Abschließend fragte Frau Kleemann jedoch, wie genau der Wegfall der Kleingärten und der fehlende Bedarf solcher Gärten ermittelt wurde.

 

Herr Kamplade erwähnte, dass die Kleingärten sowie deren Bedarfsermittlung in die Zuständigkeit der Liegenschaftsabteilung fallen würden. Ihm war bekannt, dass sich die Grundstückszuschnitte grundsätzlich nicht gut für Kleingärten eigneten und der Bedarf andernorts in der Stadt besser gedeckt werden könne.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Doll ergänzte Herrn Kamplade und bestätigte, dass die Nachfrage nach Kleingärten im Jahr 2016 gering war. Aufgrund der Corona-Pandemie sei allerdings festzustellen, dass Kleingärten gesucht seien und die Nachfrage deutlich gestiegen sei.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zu.