Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.     Die Kaufpreise für die Grundstücke, die die Stadt innerhalb des Bebauungsplangebietes G4 „Wollmesheimer Höhe Süd“ erworben hat, werden ausgezahlt.

2.     Die überplanmäßig erforderlichen Mittel werden im Vorgriff auf den Nachtrag 2021 zur Verfügung gestellt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 27. April 2021, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Dr. Migl lehnte für die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion die Vorlage aus grundsätzlichen Erwägungen zu diesem Baugebiet ab.

 

Ratsmitglied Burgdörfer freute sich, dass es mit dem Neubaugebiet hier sehr gut vorangehe. Dies sei ein großer Meilenstein. Das Vorgehen mit dem kommunalen Zwischenerwerb sei keine leichte Aufgabe, aber wirkungsvoll. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Blinn bat um Erläuterung, in welcher Form der Beteiligungsbeirat eingebunden worden sei.

 

Herr Kamplade erläuterte hierzu.    


Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 15 Ja- und 1 Nein-Stimme nachfolgenden