Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Beschluss über die Bildung des Abrechnungsgebietes

        

Aufgrund der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von         Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen in der zurzeit  gültigen Fassung wird zum Zwecke der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die Straße „Im Löhl“ zwischen den Anwesen 10 und 22 ein Abrechnungsgebiet gebildet.

 

Zum Abrechnungsgebiet gehört die im Lageplan (Anlage 1) gelb gekennzeichnete Erschließungsanlage und alle Grundstücke, welche durch sie erschlossen werden

(§ 4 Erschließungsbeitragssatzung). Die Grenzen des Abrechnungsgebietes werden durch die schwarzen Linien im beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

2.       Beschluss über die Erhebung von Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge

 

Aufgrund § 133 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung werden Vorausleistungen in Höhe von 100 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrags erhoben.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 13. April 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig: