Sitzung: 18.05.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/247/2021
1. Beschluss über die Bildung des
Abrechnungsgebietes
Aufgrund der Satzung der Stadt
Landau in der Pfalz über die Erhebung von Beiträgen
für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen in der zurzeit gültigen Fassung wird zum Zwecke der Ermittlung
des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die Straße „Im Löhl“ zwischen
den Anwesen 10 und 22 ein Abrechnungsgebiet gebildet.
Zum Abrechnungsgebiet gehört die im Lageplan (Anlage 1) gelb
gekennzeichnete Erschließungsanlage und alle Grundstücke, welche durch sie
erschlossen werden
(§ 4 Erschließungsbeitragssatzung). Die Grenzen des Abrechnungsgebietes
werden durch die schwarzen Linien im beiliegenden Lageplan dargestellt.
2. Beschluss
über die Erhebung von Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge
Aufgrund § 133 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden
Fassung werden Vorausleistungen in Höhe von 100 % des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrags erhoben.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 13. April 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig: