Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder zum Präsenztermin und fragt, ob es Einwände zur Tagesordnung gebe.

 

Frau Saßnowski gibt an, dass diese Präsenzveranstaltung ein falsches Zeichen setze und sie dies als erzieherische Maßregelung verstehe, da vermeintlich aus Bequemlichkeit der Verwaltung eine Erinnerung an die Abstimmung zur Videositzung ausblieb. Sie präferiere eine kontaktarme Videositzung.

Herr Dr. Sögding teilt die Meinung von Frau Saßnowski hierzu und empfindet ebenfalls die Präsenz als erzieherische Maßnahme und fragt warum keine Erinnerungsmail zur Abstimmung versandt wurde, gleichwohl die CDU hier geschlossen geantwortet habe.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass jedes Mitglied die Pflicht zur Präsenz zeigen müsse sowie die Bereitschaft zur Rückmeldung.

 

Frau Saßnowski wird im Verwaltungsrat vom Vorsitzenden verpflichtet.