Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

 

 


Der Vorsitzende führt in die Vorlage ein und erläutert den Mitgliedern, dass der Verwaltungsrat bereits mehrmalig zu diesem Thema informiert wurde und übergibt das Wort an den Vorstandvorsitzenden.

 

Herr Eck verdeutlicht den Anwesenden die Unterschiede der vier Varianten und stellt die Strukturen der kreisfreien Städte vor. Für eine Bewertung der Thematik wurde das Beratungsbüro PWC beauftragt, die kompletten Leistungen des EWL in Hinblick auf das Umsatzsteuerrecht zu durchleuchten.

Der Vorschlag liegt bei Variante 3 bei der der Großteil des Bauhofes, welcher Leistungen für die Stadtverwaltung Landau ohne delegierende Aufgabenübertragung erbringt, in einen Eigenbetrieb der Stadt umgewandelt wird. Die ADD wurde bereits vorinformiert, da Stellungnahmen hierfür seitens der ADD viel Zeit binden.

 

Herr Sögding dankt für die Aufstellung und fragt, warum das Eigentum der Fahrzeuge bei der AöR verbleibe. Herr Eck entgegnet, dass bei Übernahme aus städtischer Hand die Fahrzeuge zumeist “Volljährig“ und damit überholt gewesen wären. So wurde bei einem knappen Haushalt eher eine KiTa saniert, als ein neues Fahrzeug beschafft. Eine künftige Vermietung der Fahrzeuge an die Stadt würde jedoch, aufgrund der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei der Beschaffung, kostenneutral erfolgen.

 

Herr Doll fragt nach, worin der Unterschied bestehe zwischen den Stadtteilbeschäftigten aus anderen Städten bei denen entweder kein Personal oder nur 450 €-Kräfte beschäftigt sind. Herr Eck antwortet, dass mit der Beschäftigung direkt in den Stadtteilen Landau alleinstehend ist und anderswo so nicht praktiziert werde.

 

Die Variante 3 wird einstimmig beschlossen.