Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschläge:

 

1.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „ND1, Nördlich Schelmengässel – 3. Teiländerung“ entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.            Der Bebauungsplan „ND1, Nördlich Schelmengässel – 3. Teiländerung“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom 3. Mai 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20.05.2021, auf die verwiesen wird, auf. Er konnte direkt in die Beschlussfassung einleiten und betonte, dass es sich um eine Bebauungsplanänderung handele, die das angestrebte Leuchtturmprojekt im Stadtdorf Nußdorf möglich macht.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Ortsbeirat Nußdorf sowie dem Stadtrat einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.