Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den Unterpunkten 5.1 und 5.2 auf und betonte, dass mit der Beschlussfassung der Teiländerung des Flächennutzungsplans 2010 sowie des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes die Umsetzung der Vorbereitungen auf dem ehemaligen Hofmeister-Areal erfolgen könne. Für weitere Erläuterungen übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade erwähnte, dass die Baurechtschaffung sowie die Entwicklung des ehemaligen Hofmeister-Areals in den vergangenen Monaten oft in den Gremien besprochen wurden. Es sei erfreulich, dass die Umsetzung derart zügig erfolgen konnte und es eine verdichtete Bebauung geben werde. So wurde beispielsweise in der Ausschusssitzung am 11.05.2021 schon der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger verabschiedet.

Herr Kamplade betonte, dass er davon ausgehe, dass sich der Stadtrat am 06.07.2021 der positiven Vorberatung der Abwägungsvorschläge des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen anschließen werde. Damit seien die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach § 33 BauGB bereits vor der abschließenden Beschlussfassung im Stadtrat erfüllt und der Bauherr könne noch im Juni 2021 eine Baugenehmigung für die Errichtung des Marktes bekommen.

 

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Abstimmung der einzelnen Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 führte.