Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

1.    Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ vom März 2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom Mai 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

§     

2.    Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ vom März 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse (Mai 2021) niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

§     

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ wird in der Fassung vom 18.05.2021 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).

§     

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ in der Fassung vom Mai 2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20.05.2021 auf, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und informierte, dass Herr Kamplade im Folgenden auf die wesentlichen Punkte eingehen werde.

 

Herr Kamplade erklärte, dass die Erschließung des vorliegenden Bebauungsplanes bereits im Vorfeld in der gemeinsamen Ausschusssitzung thematisiert wurde. Nun gehe es um den Entwurfs- und Offenlagebeschluss. Notwendige Fachgutachten lägen vor. Das Neubaugebiet in Godramstein sei mit etwa 62 Wohneinheiten das größte aller Ortsteile, betonte Herr Kamplade. Insgesamt werde es kleinere Grundstücke als ursprünglich beabsichtigt geben; teilweise unter 400 qm. Trotz der flächensparenden Bauweise seien Eigenheime die prägende Bauweise. Abschließend erwähnte Herr Kamplade, dass der Beginn der Vermarktung der Grundstücke für Ende des Jahres 2021 vorgesehen sei.

 

Der Vorsitzende informierte ergänzend, dass die Planungen bereits im Ortsbeirat Godramstein behandelt wurden.

 

Ausschussmitglied Herr Maier erkundigte sich nach der Lage des Mehrfamilienhauses.

 

Herr Kamplade erläuterte Herrn Maier, dass das Mehrfamilienhaus mit 6 bis 8 Wohneinheiten auf einem größeren Baufeld im Inneren des Rings im nördlichen Bereich des Neubaugebietes verortet sei.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Bakhtari betonte, dass für das Neubaugebiet lange Zeit gekämpft wurde und dies auch ein Wunsch des alten Ortsvorstehers war. Herr Bakhtari zeigte sich zufrieden und signalisierte die Zustimmung seiner Stadtratsfraktion.

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Beschlussfassung leiten konnte.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte einstimmig für die nachfolgenden Beschlussvorschläge.