Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den Unterpunkten 8.1 und 8.2 auf und betonte, dass in der hiesigen Ausschusssitzung der städtebauliche Vertrag für das „Kreativ-Quartier“ der Uferschen Höfe behandelt werde sowie der Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden solle. Für weitere Erläuterungen übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade schilderte den aktuellen Sachstand und erläuterte, dass das Baurechtverfahren noch laufe, obwohl inhaltlich wichtige Themen wie Lärm, Verkehr und Archäologie weitgehend abgearbeitet seien. Herr Kamplade ordnete den Bebauungsplan als Instrument zur Durchsetzung wichtiger stadtplanerischer Ziele ein und stellte dar, wie mit dem begleitenden städtebaulichen Vertrag die Umsetzung der Ziele, z.B. die Quotierungsrichtlinie, öffentlich-rechtlich gesichert werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold sah das Vorhaben „Ufersche Höfe“ als überaus positiv an, auch wenn zunächst mit einem Lebensmittelmarkt geplant wurde. Während der Durchsicht der Unterlagen bemerkte Herr Eisold einen Widerspruch hinsichtlich der abzulösenden Stellplätze und der Quotierungsrichtlinie (insbesondere geförderte Wohneinheiten für Haushalte mit geringem Einkommen, die sich kein Auto leisten können). Wie viele abzulösende Stellplätze werde es geben?

 

Herr Kamplade entgegnete Herrn Eisold, dass die genaue Höhe der Stellplatzablöse noch ermittelt werden müsse. Dies sei in der derzeitigen Planungsphase noch nicht möglich.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt äußerte die Zustimmung seine Stadtratsfraktion. Insgesamt hoffe Herr Schmidt auf eine verdichtete Bebauung.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth knüpfte an Herrn Eisolds Wortmeldung an. Er gehe von einem erhöhten Parkdruck im Bereich der Uferschen Höfe aus – insbesondere, wenn Leute, die kein Auto besitzen, ausziehen und deren Nachmieter allerdings ein Auto haben.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski gehe davon aus, dass es eine Tendenz zur autofreien Stadt geben werde, da immer mehr Menschen ohne Auto unterwegs seien.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn, R. hatte eine Grundsatzfrage. Könnte die Verwaltung den Unterschied zwischen einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und einem Angebotsbebauungsplan erläutern?

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Eichhorns Frage ein und bezeichnete die Begrifflichkeit eines sogenannten „Angebotsbebauungsplans“ als „unglücklich“. Ein Bebauungsplan diene der Schaffung von Planrecht für ein Angebot, das entstehen solle. Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan hingegen sei ein privat initiierter Plan, dem regelmäßig ein konkretes Vorhaben zugrunde liegt. Der Investor der Uferschen Höfe schwenkte vom ursprünglich beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu einem „normalen“ Bebauungsplan um, weil sein „Vorhaben“ zu vielschichtig und noch nicht hinreichend konkret für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sei. „Qualifizierter Bebauungsplan“ sei jedenfalls die passendere Begriffswahl als „Angebotsbebauungsplan“.

 

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Abstimmung der einzelnen Tagesordnungspunkte führte.