Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Dem vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplan vom 01. Mai 2021 wird zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und den beigefügten Kindertagesstättenbedarfsplan. Er ergänzt, dass die Jugendarbeit, unter Bereitstellung entsprechender investiver Mittel, als Instrument dazu dient, Angebote frühzeitig an die Bedürfnisse von Familien anzupassen. Dazu zählen u.a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Anpassung auf veränderte gesellschaftliche Verhältnisse.

Herr Eisenstein stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die zu berücksichtigenden Änderungen bei der Erstellung des Kindertagesstättenbedarfsplans, welche mit der Einführung des Kita-Zukunftsgesetzes (KiTaG) ab 1. Juli 2021 einhergehen sowie die wesentlichen Punkte des Kindertagesstättenbedarfsplans, vor. Er richtet einen Dank an die freien Träger, für die nötige Unterstützung bei dem Ausbau ihrer Küchen, um die Verpflegungssituation entsprechend des Gesetzes umsetzen zu können, aus. Eine Ausfertigung der Präsentation wird mit der Niederschrift verschickt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Kitas vor Ort, den Trägern und Leitungen, für die Bewältigung der besonderen räumlichen und organisatorischen Herausforderungen während der Pandemie. Ergänzend bittet er Herrn Eisenstein um Kurzvorstellung der online Anmeldeplattform WebKita.

Herr Eisenstein erläutert das Programm WebKita, welches es Eltern ermöglichen soll, online Voranmeldungen für fünf priorisierte Kitas zu treffen. Um auf den besonderen Umstand von neuzugewanderten Familien hinzuweisen, wird es nach wie vor möglich sein, Kinder auch weiterhin persönlich/analog in der Kita anzumelden.

Frau Waldenberger fragt nach, ob die Betriebserlaubnisse für die Kindertagesstätten vonseiten des Landesjugendamts bereits genehmigt wurden.

Herr Eisenstein teilt mit, dass dem Jugendamt die Anträge für die neuen Betriebserlaubnisse der Träger größtenteils vorliegen – die Vorlage von drei Anträgen auf Betriebserlaubnis stehe noch aus. Bewilligungen vonseiten des Landesjugendamtes sind noch nicht erfolgt.

Herr Schmidt bedankt sich für die Präsentation sowie bei dem gesamten Team des Jugendamtes. Er weist darauf hin, dass der Zeitraum der Abbildung auf Seite 24 des Bedarfsplans nicht ersichtlich sei. Hier ist die Vorlage um die Jahreszahlen zu ergänzen. Außerdem bittet er um Erläuterung der Bedarfsentwicklung von einem Überbedarf von 26 (2015/16) zu einem Fehlbedarf von 284 (2019/20).

Der Vorsitzende weist auf die Ausführung von Herrn Eisenstein hin, dass die Bedarfe entsprechend der Zuwanderung nach Landau schwanken können. Dies habe wiederum Einfluss auf die zu berücksichtigenden Planungsgrößen für die Bedarfsplanung der erwähnten Jahre.

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt führt Herr Eisenstein aus, dass sowohl im Schützenhof als auch in der Kita Froschteich Plätze für Kinder unter 2 Jahren angedacht sind. Auch zukünftig werden Plätze für Kinder unter 2 Jahre bei Um- und Ausbaumaßnahmen räumlich sowie stadtteil- und sozialraumorientiert eingeplant.

Der Vorsitzende ergänzt, dass bedarfsorientiert immer dort Plätze ausgebaut werden wo es möglich und nötig sei. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gelte aber für den gesamten Jugendamtsbezirk.

Unter Berücksichtigung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) welches ab 2026 in Kraft treten soll, bittet Herr Schmidt darum, die weitere Planung weitsichtig anzugehen und zu handeln bevor Gesetze in Kraft treten.

Frau Schwarzmüller bedankt sich für die Vorstellung des Bedarfsplans und weist darauf hin, dass die analoge Anmeldung von Kindern mit Migrationshintergrund wohnortnah bevorzugt wird. Weiterhin bittet sie um Unterstützung durch das Stadtjugendamt bei der Suche nach freien Betreuungsangeboten.

Herr Eisenstein bietet Frau Schwarzmüller an sich beim Jugendamt zu melden, wenn Kindertagesstättenplätze kurzfristig benötigt werden, da man hier durch regelmäßiges Monitoring einen Überblick über freie Kapazitäten in den Kindertagesstätten unserer Stadt habe.


Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorliegenden Beschluss einstimmig, ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen, zu.