Sitzung: 22.06.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 220/044/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt,
a)
die befristete Regelung, wonach die
Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose Stundungen für städtische
Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.06.2021 auf schriftlichen
Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren, bis 30.09.2021
zu verlängern.
b)
die Stundungsvoraussetzungen des § 222
der Abgabenordnung (AO) bis dahin in der in der Begründung erläuterten und
modifizierten Form weiterhin anzuwenden.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 28. Mai 2021, auf die hingewiesen wird.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden