Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt,

 

a)   die befristete Regelung, wonach die Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.06.2021 auf schriftlichen Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren, bis 30.09.2021 zu verlängern.

 

b)   die Stundungsvoraussetzungen des § 222 der Abgabenordnung (AO) bis dahin in der in der Begründung erläuterten und modifizierten Form weiterhin anzuwenden.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 28. Mai 2021, auf die hingewiesen wird. 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden