Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

1.   Der Verwaltungsrat beschließt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung der „Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau - AöR - (EWL) über die Erhebung von Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (Abgabensatzung Abwasserbeseitigung)“ als Satzung.

 

2.   Der Stadtrat stimmt dem Beschlussvorschlag unter 1. zu.

 

 


Der Vorsitzende führt in die Vorlage ein und übergibt das Wort an Herrn Eck.

 

Herr Eck erläutert, dass regelmäßig rechtliche Änderungen an der Satzung vorgenommen werden müssten, um diese auf den aktuellen Stand zu halten. Herr Eck erklärt die Satzungsänderungen im Detail und erläutert die Hintergründe.

Insbesondere geht Herr Eck auf die Änderung des § 20 Abs. 2 Abgabensatzung Abwasserbeseitigung ein, die darauf abziele eine Überbevorteilung von Grundstücken mit Zisternen für die Gartenbewässerung zu vermeiden.

 

Frau Follmann fragt, warum man nicht die Regenwassernutzung fördere, da es ja sinnvoll sei Regenwasser auf dem Grundstück zu nutzen.

 

Herr Eck erklärt, dass es bereits eine Ermäßigung im Bereich der Brauchwasserzisternen gebe und erläutert, dass eine Ermäßigung für eine Gartenbewässerungszisterne seitens des EWLs nicht möglich sei. Das Kanalnetz müsse nämlich in voller Große vorgehalten werden, da in den Herbst- und Wintermonaten weniger oder gar nicht bewässert werde. Natürlich könne man sich wünschen, dass eine Zisterne für die Gartenbewässerung z.B. mittels eines Baukostenzuschusses gefördert würde, hierfür sei jedoch der EWL nicht zuständig.

 

Herr Lochbaum möchte wissen, ob man nicht andere Modelle mit Absetzungspauschalen verwenden könne. Schließlich verursache der Betrieb einer geeichten Wasseruhr kosten, da diese nach Ablauf der Eichfrist getauscht werden müsste.

 

Herr Eck erläutert, dass es für die Gartenbesitzer ohne Zisterne weiterhin eine Gartenpauschale gebe. Im Abgabenrecht sei es für die Abgabenerhebung zwingend erforderlich, dass nutzungsabhängige Verbräuche nachgewiesen würden, hierfür seien nur geeichte Zähler zugelassen.

 

Herr Lelle fragt, ob es Rechenbeispiele für die verschiedenen Absetzungsmöglichkeiten gebe.

 

Herr Eck sagt, man habe jetzt keine Beispiele vorbereitet, jedoch hätte man in der vergangen Sitzung Beispiele dargestellt.

 

Herr Lelle ist der Meinung, die geregelten Absetzungsmöglichkeiten seien zu kompliziert.

 

Herr Leim befürchtet eine doppelte Benachteiligung von Zisternenbetreibern, da diese nicht nur die Gartenpauschale verlieren würden, sondern zusätzlich für die Nachspeisung der Zisterne Schmutzwassergebühren zahlen müssten.

 

Frau Dauer erläutert die Hintergründe der Satzungsänderung und erklärt, dass der Bürger nur das Wasser zahle was er tatsächlich verbrauche. Das für die Nachspeisung verwendete Frischwasser würde durch einen geeichten Zähler nachgewiesen. Anschließen könne man die nachgespeisten Frischwassermengen bei der Abrechnung in Abzug bringen, genauso wie es bereits bei den Gartenzählen gemacht würde. Da die Satzung nur die Gartenpauschale und die Absetzung über einen Wasserzähler vorsehe, seien die Gartenzisternen in der Abrechnung sehr aufwändig. Frau Dauer erläutert den Unterschied zwischen Brauchwasser- und Gartenzisterne.

 

Herr Eck weist nochmal darauf hin, dass durch den Zähler die Erhebung von Schmutzwassergebühren für nachgespeistes Frischwasser ausgeschlossen werde. Eine Gartenpauschale gebe es in diesen Fall nicht mehr.

Herr Eck erklärt, dass viele Kommunen mit einer pauschalen Absetzung arbeiteten, jedoch lohne sich eine Pauschale nicht im städtischen Bereich mit dichter Bauung.

 

Frau Dauer macht deutlich, dass die Gartenpauschale gemessen an den gemeldeten Gesamtverbräuchen sehr großzügig sei. Durch den Mindestverbrauch von 35m³ würde die Pauschale in vielen Fällen nur anteilig berücksichtigt.

 

Der Vorsitzende stimmt dem zu, man habe hier einen guten Mittelweg zwischen einer reinen pauschalen und einer reinen verbrauchsabhängigen Absetzung gefunden.

 

Die Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen mit 13 JA-Stimmen und 2 Enthaltungen.