Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.)    Die Grenze zwischen der Gemarkung Nußdorf und Walsheim, wird so geändert, dass sie an den Verlauf, der im Flurbereinigungsverfahren Nußdorf III neu gebildeten Grundstücksgrenzen angepasst wird. Die Grenze der politischen Gemeinden und Stadt bzw. Kreis soll auch künftig mit der Grenze der Gemarkungen übereinstimmen.

2.)    Der Bereich der Grenzänderung ist in der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.

3.)    Ein Geldausgleich für Flächen-, Steuer und Jagdverluste findet nicht statt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 17. Dezember 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: