Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. städtische Grundstücke zu Wohnzwecken mit langfristig laufenden Erbbaurechts-verträgen grundsätzlich nicht mehr zu veräußern,

 

2. der Ablösung von Erbbaurechten durch den Erbbauberechtigten grundsätzlich nur noch zu entsprechen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages weniger als fünf Jahre beträgt,

 

3. die analoge Anwendung dieser Verfahrensregelung für die Erbbaurechtsgrundstücke der Bürgerstiftung Landau in der Pfalz.

 

Ausnahmen von dieser Regelung und Einzelfallentscheidungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Gremien.

 

Diese geänderte Verfahrenspraxis wird spätestens alle drei Jahre einer erneuten Prüfung unterzogen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 4. Juni 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. In der Vergangenheit habe man Erbbaurechte teils vergünstigt abgegeben. Einen Großteil der Erträge habe man in den vergangenen Jahren nutzen können, um Investitionen zu tätigen. Jetzt müsste man nach der neuen Haushaltsverfügung, die Erlöse nutzen um Liquiditätsschulden zu tilgen. Dies halte er für nicht sinnvoll. Daher empfehle man, keine weiteren Erbbaurechte zu verkaufen. Dies solle ein Grundsatzbeschluss sein, kein städtisches Vermögen einzusetzen um Schulen zu tilgen. Man appelliere als kommunale Spitzenverbände auch an Bund und Land, eine Regelung für die Altschulden der Kommunen zu finden.

 

Ratsmitglied Burgdörfer verwies auf die insgesamt äußerst angespannte Haushaltslage der Stadt. Daher sei es wichtig, das noch vorhandene Vermögen zu sichern. Grundstücke seien dabei ein großes Pfund. Man sehe ja jetzt schon, dass man auf schwierige Haushaltsberatungen für 2022 zugehe.

 

Ratsmitglied Maier fand die Vorlage nachvollziehbar, allerdings stelle sich die Frage, warum diese nicht im Hauptausschuss vorberaten worden sei. Es sei dies ja schon ein Paradigmenwechsel.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man diese Vorlage auf jeden Fall noch vor der Sommerpause beschließen lassen wolle.

 

Ratsmitglied Dr. Migl stimmte für die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage gerne zu.

 

Ratsmitglied Freiermuth sprach von einer sehr sinnvollen Vorlage, der die FWG-Stadtratsfraktion zustimme.     


Der Stadtrat beschloss einstimmig: