Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 230/458/2021
1.
städtische Grundstücke zu Wohnzwecken mit langfristig laufenden
Erbbaurechts-verträgen grundsätzlich nicht mehr zu veräußern,
2. der Ablösung von Erbbaurechten durch den Erbbauberechtigten
grundsätzlich nur noch zu entsprechen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages
weniger als fünf Jahre beträgt,
3. die analoge Anwendung dieser Verfahrensregelung für die
Erbbaurechtsgrundstücke der Bürgerstiftung Landau in der Pfalz.
Ausnahmen von dieser Regelung und Einzelfallentscheidungen bedürfen der
Zustimmung der zuständigen Gremien.
Diese geänderte Verfahrenspraxis wird spätestens alle drei Jahre einer erneuten Prüfung unterzogen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der
Liegenschaftsabteilung vom 4. Juni 2021, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. In der Vergangenheit habe man Erbbaurechte teils vergünstigt
abgegeben. Einen Großteil der Erträge habe man in den vergangenen Jahren nutzen
können, um Investitionen zu tätigen. Jetzt müsste man nach der neuen
Haushaltsverfügung, die Erlöse nutzen um Liquiditätsschulden zu tilgen. Dies
halte er für nicht sinnvoll. Daher empfehle man, keine weiteren Erbbaurechte zu
verkaufen. Dies solle ein Grundsatzbeschluss sein, kein städtisches Vermögen
einzusetzen um Schulen zu tilgen. Man appelliere als kommunale Spitzenverbände
auch an Bund und Land, eine Regelung für die Altschulden der Kommunen zu
finden.
Ratsmitglied
Burgdörfer verwies auf die
insgesamt äußerst angespannte Haushaltslage der Stadt. Daher sei es wichtig,
das noch vorhandene Vermögen zu sichern. Grundstücke seien dabei ein großes
Pfund. Man sehe ja jetzt schon, dass man auf schwierige Haushaltsberatungen für
2022 zugehe.
Ratsmitglied
Maier fand die Vorlage
nachvollziehbar, allerdings stelle sich die Frage, warum diese nicht im
Hauptausschuss vorberaten worden sei. Es sei dies ja schon ein
Paradigmenwechsel.
Der Vorsitzende entgegnete, dass man diese Vorlage auf jeden
Fall noch vor der Sommerpause beschließen lassen wolle.
Ratsmitglied Dr.
Migl stimmte für die Pfeffer
und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage gerne zu.
Ratsmitglied Freiermuth sprach von einer sehr sinnvollen Vorlage, der die FWG-Stadtratsfraktion zustimme.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: