Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Verlängerung der Bürgschaftserklärung für die Klinikum Landau – Südliche Weinstraße GmbH (im Folgenden Klinikum)  bis zum
31. Dezember 2022.

 

Parallel hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die gemäß § 104 Absatz 2 GemO erforderliche Genehmigung zur Verlängerung der Ausfallbürgschaft bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einzuholen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 25. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: