Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „ND1, Nördlich Schelmengässel – 3. Teiländerung“ entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.            Der Bebauungsplan „ND1, Nördlich Schelmengässel – 3. Teiländerung“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom 3. Mai 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 


Der Vorsitzende informierte, dass im Rahmen des Leuchtturmprojektes „Kommune der Zukunft“ ein Sportlerheim errichtet werden soll. Der ausgewählte Standort liegt außerhalb des Bebauungsplans „ND1, Nördliches Schelmengässel“. Aus diesem Grund wurde eine Teiländerung des Bebauungsplanes beantragt.

Bezüglich der Nachtruhe und der zeitlichen Begrenzung der Nutzungsdauer auf 22 Uhr gab es seitens Herr Spellmeyer Informationsbedarf. Der Vorsitzende erläuterte, dass sich die ausgewiesene Nachtruhe nicht auf kulturelle Veranstaltungen bezieht. Ebenfalls müssen schalltechnische Auflagen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem, dass grundsätzlich eine Außenbestuhlung ab 22 Uhr nicht mehr zulässig ist.

 


Einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.