Sitzung: 30.06.2021 Ortsbeirat Nußdorf
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/249/2021
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) wird die Bornbachstraße als
Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) ohne Widmungsbeschränkung dem öffentlichen
Verkehr gewidmet. Das beiliegende Verzeichnis und der Lageplan sind Bestandteil
des Beschlusses.
Der Vorsitzende begründete die Umwidmung der Bornbachstraße aufgrund der Ausarbeitung der Straße und somit die Zurverfügungstellung des öffentlichen Verkehrs.
Es bestand kein Diskussionsbedarf.
Einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.