Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/671/2021
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „ND1, Nördlich Schelmengässel – 3. Teiländerung“ entsprechend den
in der als Anlage beigefügten Synopse vom April 2021 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.
Der Bebauungsplan „ND1, Nördlich Schelmengässel – 3. Teiländerung“ (Planzeichnung
und Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom 3. Mai 2021 als Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 20. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist.
Ratsmitglied Dr. Sögding erklärte, dass die Vorlage im Zusammenhang mit dem Modellprojekt „Kommune der Zukunft“ stehe. Er bedanke sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die Bemühungen der Verwaltung.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: