Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „ND1, Nördlich Schelmengässel – 3. Teiländerung“ entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Bebauungsplan „ND1, Nördlich Schelmengässel – 3. Teiländerung“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom 3. Mai 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 20. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Sögding erklärte, dass die Vorlage im Zusammenhang mit dem Modellprojekt „Kommune der Zukunft“ stehe. Er bedanke sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die Bemühungen der Verwaltung.   


Der Stadtrat beschloss einstimmig: