Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/677/2021
1.
Gemäß § 1 Abs. 7
Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung Januar 2019 entsprechend
den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse (Anlage 4) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung Januar
2019 entsprechend den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse (Anlage 5) ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
3.
Der Bebauungsplan
C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung wird gem. §
10 Abs. 1 BauGB in der Satzungsfassung vom September 2020 als Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd /
Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung öffentlich bekannt zu machen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. Juni 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: