Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung Januar 2019 entsprechend den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse (Anlage 4) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung Januar 2019 entsprechend den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse (Anlage 5) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Satzungsfassung vom September 2020 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. Juni 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: