Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/248/2021
1. Einziehung
der alten Äste der K 5 gemäß § 37 LStrG
Die bisher öffentlich gewidmeten Flächen werden eingezogen:
Die alten Äste der Kreisstraße K 5 zwischen den Netzknoten 6814 087 J
und 6814 087 K sowie 6814 087 I und
6814 087 J der K 5. Die Flächen sind im beiliegenden Lageplan gelb
gekennzeichnet.
2. Widmung einer Teilstrecke und einem Ast
der K 5 gemäß § 36 LStrG
Gemäß
§ 36 LStrG werden die Flächen
ab
Station 0,000 von Netzknoten 6814083 C bis Station 0,148 nach Netzknoten
6814104 auf einer Länge von 0,148 km
und
ab
Station 1,032 von Netzknoten 6814104 B neu bis Station 1,069 nach Netzknoten
6814104 neu auf einer Länge von 0,037 km
zur
Teilstrecke der Kreisstraße 5 (K 5), ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet.
Die
Fläche
ab
Station 0,000 von Netzwerkknoten 6814104 C neu bis Station 0,155 nach
Netzknoten 6814104 D neu wird auf einer Länge von 0,179 km
zum Ast der Kreisstraße 5
(K 5), ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet.
Die zu widmenden Flächen sind im beiliegenden Übersichtsplan rot/gelb gekennzeichnet.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 20. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: