Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Einziehung der alten Äste der K 5 gemäß § 37 LStrG

 

Die bisher öffentlich gewidmeten Flächen werden eingezogen:

 

Die alten Äste der Kreisstraße K 5 zwischen den Netzknoten 6814 087 J und 6814 087 K sowie 6814 087 I und 6814 087 J der K 5. Die Flächen sind im beiliegenden Lageplan gelb gekennzeichnet.

 

2.       Widmung einer Teilstrecke und einem Ast der K 5 gemäß § 36 LStrG

 

Gemäß § 36 LStrG werden die Flächen

ab Station 0,000 von Netzknoten 6814083 C bis Station 0,148 nach Netzknoten 6814104 auf einer Länge von 0,148 km

und

ab Station 1,032 von Netzknoten 6814104 B neu bis Station 1,069 nach Netzknoten 6814104 neu auf einer Länge von 0,037 km

zur Teilstrecke der Kreisstraße 5 (K 5), ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet.

 

Die Fläche

ab Station 0,000 von Netzwerkknoten 6814104 C neu bis Station 0,155 nach Netzknoten 6814104 D neu wird auf einer Länge von 0,179 km

         zum Ast der Kreisstraße 5 (K 5), ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet.

Die zu widmenden Flächen sind im beiliegenden Übersichtsplan rot/gelb gekennzeichnet.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 20. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: