Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/249/2021
Gemäß § 36 des
Landesstraßengesetzes (LStrG) wird die Bornbachstraße als Gemeindestraße (§ 3
Nr. 3 LStrG) ohne Widmungsbeschränkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Das
beiliegende Verzeichnis und der Lageplan sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 12. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: