Verpflichtung eines Ortsbeiratsmitgliedes

 

Herr Hans Peter Thiel legte sein Ortsbeiratsmandat zum 30.05.2021 nieder. Dadurch folgte Herr Steffen Reiser als Mitglied des Ortsbeirates.

 

Der Vorsitzende verpflichtete Herrn Reiser mit dem Hinweis auf seine Rechte (§ 30GemO) und Pflichten (§§20,21 und 22 GemO) Corona-bedingt ohne Handschlag, sondern per Kopfnicken auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO).