Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 110/256/2021
Es wird zugestimmt, dass notwendige Personalentscheidungen, die der
Beschlussfassung des Hauptausschusses nach § 47 Abs. 2 GemO unterliegen, in der
sitzungsfreien Zeit zwischen dem
7. Juli 2021 bis 27. August 2021
von der Verwaltung
getroffen werden können.
Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 31. August 2021 über die jeweilige Personalentscheidung unterrichtet.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 23. Juni 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: