Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 10, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: 230/461/2021
Der Stadtrat
1.
fasst
den Grundsatzbeschluss, dass eine Teilfläche von ca. 2.287 qm des städtischen
Grundstücks Fl.St.Nr. 1028/66 (Gemarkung Landau) zum Zweck der Modernisierung
des Geothermiekraftwerks nur dann an die Firma ecoprime GmbH veräußert werden soll,
wenn die in der Begründung dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind und damit
Verbesserungen für die Anwohnerschaft einhergehen.
Der Verkauf erfolgt zu gegebener Zeit
aufgrund einer gesonderten Sitzungsvorlage.
2.
stimmt
einer temporären Nutzungsüberlassung / -gestattung der Teilfläche des
städtischen Grundstücks 1028/66, Gemarkung Landau, bzw. des Grundstücks der
EnergieSüdwest AG, Fl.St.Nr. 961/7, Gemarkung Landau, unter den
Voraussetzungen, dass die dritte Bohrung bergbaurechtlich genehmigt ist und die
temporäre Nutzung Vorteile für die Anwohner mit sich bringt, zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Antrag nebst konkretisierendem Konzept bezüglich der sich ergebenden Vorteile
für die Anwohner beim Betreiber des Geothermiekraftwerkes anzufordern.
3. schreibt insoweit die mit der Sitzungsvorlage 100/125/2014 vom Stadtrat beschlossene „Resolution zum Geothermiekraftwerk“ vom 27. März 2014 in den vorgenannten Beschlusspunkten fort.
Ratsmitglied Prof. Dr. Kopf war gemäß § 22
GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der
Liegenschaftsabteilung vom 30. Juni 2021, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Man habe die Vorlage nach den Beratungen im Hauptausschuss
nochmals fortgeschrieben, nachdem es weiteren Schriftverkehr mit der IKAV
gegeben habe. Nach wie vor empfehle man einen zurückhaltenden Beschluss was
Grundstücke für eine dritte Bohrung betreffe. Es gehe um die Frage, ob es mit
der dritten Bohrung Vorteile für die Landauer Bürgerinnen und Bürger gebe. Das
Kraftwerk habe zwar aus unserer Sicht seinen Zweck erfüllt, der Standort aber
sei nur bedingt geeignet.
Für die im Raum
stehende dritte Bohrung laufe im Moment die Vorprüfung, ob eine
Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Die Entscheidung hierüber liege
allerdings beim Bergamt.
Ratsmitglied Dr.
Heidbreder erklärte, dass
die GRÜNE-Stadtratsfraktion dieser Vorlage zustimmen könne.
Ratsmitglied Dr.
Sögding betonte, dass die
CDU-Stadtratsfraktion nicht für Geothermie an diesem Standort sei. Es gehe hier
aber nicht um die Geothermie, sondern um Verbesserungen für die Bürgerinnen und
Bürger an dieser Stelle. Daher könne die CDU-Stadtratsfraktion der Vorlage
zustimmen.
Ratsmitglied
Albrecht war der Meinung,
dass selten eine Entscheidung über einen Grundstücksverkauf so schwierig und
verantwortungsvoll gewesen sei wie hier. Die SPD-Stadtratsfraktion sei
mehrheitlich gegen diese Vorlage. Man lehne die Geothermie nicht grundsätzlich
ab, sehe den Standort aber nach wie vor sehr kritisch. Auch der neue
Gesellschafter habe diese Vertrauenslücke bisher nicht schließen können. Da man
das Risiko nicht einschätzen könne, könne man im Moment auch keine gute
Entscheidung treffen.
Der Vorsitzende unterstrich, dass es nur um eine
grundsätzliche Marschrichtung gehe. Eine endgültige Entscheidung werde man erst
mit weiteren Fakten treffen.
Ratsmitglied
Freiermuth war der
Auffassung, dass es nachvollziehbare Widerstände gebe. Auch für die
FWG-Stadtratsfraktion habe die Sicherheit oberste Priorität. Auf der anderen
Seite habe man das Problem des Klimawandels. Da wäre es eine gute Möglichkeit,
auf Erdwärme zurück zu greifen. Wenn bei der dritten Bohrung Anzeichen einer
Gefährdung da wären, könne man auf die Bremse treten. Daher werde die
FWG-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen.
Ratsmitglied Dr.
Migl hielt es für ein
falsches Signal, der Erweiterung zuzustimmen. Es gehe nicht grundsätzlich um
Geothermie, sondern um Geothermie an diesem Standort. Man habe in den 10 Jahren
der Geothermie erhebliche Probleme gehabt. Es sei zudem bekannt, dass die
finanzielle Lage des Betreibers geo-X prekär sei. Dies sei bisher nicht
ausreichend betrachtet worden. Das Ganze stehe also insgesamt auf wackligen
Füßen. Ein zustimmender Beschluss heute wäre auch ein Verstoß gegen die vom
Stadtrat beschlossene Resolution.
Der Vorsitzende entgegnete, dass man die Verantwortung habe,
Positionen zu überprüfen. Man könne die dritte Bohrung nicht verhindern, da man
nicht zuständige Behörde sei. Es gehe aber darum, möglichst geringe Belastungen
für die Bürgerinnen und Bürger zu haben. Das gesellschaftsrechtliche Konstrukt
sei für uns zunächst unerheblich.
Ratsmitglied
Silbernagel betonte, dass
nicht die Stadt über die dritte Bohrung entscheide. Mit der Vorlage schaffe man
aber die Voraussetzungen, das das Umfeld der Geothermieanlage verbessert werde.
Man müsse vorsichtig bleiben. Die FDP-Stadtratsfraktion stimme der
Sitzungsvorlage zu.
Ratsmitglied Schreiner war der Auffassung, dass Geothermie eine innovative Art der Energiegewinnung sei. Man müsse dies weiter kritisch begleiten, sollte sich aber auch nicht verweigern. Die LINKE-Stadtratsfraktion stimme dem Grundsatzbeschluss zu.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 28 Ja,- 10 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: