Der Stadtrat

 

1.   fasst den Grundsatzbeschluss, dass eine Teilfläche von ca. 2.287 qm des städtischen Grundstücks Fl.St.Nr. 1028/66 (Gemarkung Landau) zum Zweck der Modernisierung des Geothermiekraftwerks nur dann an die Firma ecoprime GmbH veräußert werden soll, wenn die in der Begründung dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind und damit Verbesserungen für die Anwohnerschaft einhergehen.

 

Der Verkauf erfolgt zu gegebener Zeit aufgrund einer gesonderten Sitzungsvorlage.

 

2.   stimmt einer temporären Nutzungsüberlassung / -gestattung der Teilfläche des städtischen Grundstücks 1028/66, Gemarkung Landau, bzw. des Grundstücks der EnergieSüdwest AG, Fl.St.Nr. 961/7, Gemarkung Landau, unter den Voraussetzungen, dass die dritte Bohrung bergbaurechtlich genehmigt ist und die temporäre Nutzung Vorteile für die Anwohner mit sich bringt, zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag nebst konkretisierendem Konzept bezüglich der sich ergebenden Vorteile für die Anwohner beim Betreiber des Geothermiekraftwerkes anzufordern.

 

3.   schreibt insoweit die mit der Sitzungsvorlage 100/125/2014 vom Stadtrat beschlossene „Resolution zum Geothermiekraftwerk“ vom 27. März 2014 in den vorgenannten Beschlusspunkten fort.

 


Ratsmitglied Prof. Dr. Kopf war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 30. Juni 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Man habe die Vorlage nach den Beratungen im Hauptausschuss nochmals fortgeschrieben, nachdem es weiteren Schriftverkehr mit der IKAV gegeben habe. Nach wie vor empfehle man einen zurückhaltenden Beschluss was Grundstücke für eine dritte Bohrung betreffe. Es gehe um die Frage, ob es mit der dritten Bohrung Vorteile für die Landauer Bürgerinnen und Bürger gebe. Das Kraftwerk habe zwar aus unserer Sicht seinen Zweck erfüllt, der Standort aber sei nur bedingt geeignet.

Für die im Raum stehende dritte Bohrung laufe im Moment die Vorprüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Die Entscheidung hierüber liege allerdings beim Bergamt.

 

Ratsmitglied Dr. Heidbreder erklärte, dass die GRÜNE-Stadtratsfraktion dieser Vorlage zustimmen könne.

 

Ratsmitglied Dr. Sögding betonte, dass die CDU-Stadtratsfraktion nicht für Geothermie an diesem Standort sei. Es gehe hier aber nicht um die Geothermie, sondern um Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle. Daher könne die CDU-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Albrecht war der Meinung, dass selten eine Entscheidung über einen Grundstücksverkauf so schwierig und verantwortungsvoll gewesen sei wie hier. Die SPD-Stadtratsfraktion sei mehrheitlich gegen diese Vorlage. Man lehne die Geothermie nicht grundsätzlich ab, sehe den Standort aber nach wie vor sehr kritisch. Auch der neue Gesellschafter habe diese Vertrauenslücke bisher nicht schließen können. Da man das Risiko nicht einschätzen könne, könne man im Moment auch keine gute Entscheidung treffen.

 

Der Vorsitzende unterstrich, dass es nur um eine grundsätzliche Marschrichtung gehe. Eine endgültige Entscheidung werde man erst mit weiteren Fakten treffen.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Auffassung, dass es nachvollziehbare Widerstände gebe. Auch für die FWG-Stadtratsfraktion habe die Sicherheit oberste Priorität. Auf der anderen Seite habe man das Problem des Klimawandels. Da wäre es eine gute Möglichkeit, auf Erdwärme zurück zu greifen. Wenn bei der dritten Bohrung Anzeichen einer Gefährdung da wären, könne man auf die Bremse treten. Daher werde die FWG-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl hielt es für ein falsches Signal, der Erweiterung zuzustimmen. Es gehe nicht grundsätzlich um Geothermie, sondern um Geothermie an diesem Standort. Man habe in den 10 Jahren der Geothermie erhebliche Probleme gehabt. Es sei zudem bekannt, dass die finanzielle Lage des Betreibers geo-X prekär sei. Dies sei bisher nicht ausreichend betrachtet worden. Das Ganze stehe also insgesamt auf wackligen Füßen. Ein zustimmender Beschluss heute wäre auch ein Verstoß gegen die vom Stadtrat beschlossene Resolution.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man die Verantwortung habe, Positionen zu überprüfen. Man könne die dritte Bohrung nicht verhindern, da man nicht zuständige Behörde sei. Es gehe aber darum, möglichst geringe Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu haben. Das gesellschaftsrechtliche Konstrukt sei für uns zunächst unerheblich.  

 

Ratsmitglied Silbernagel betonte, dass nicht die Stadt über die dritte Bohrung entscheide. Mit der Vorlage schaffe man aber die Voraussetzungen, das das Umfeld der Geothermieanlage verbessert werde. Man müsse vorsichtig bleiben. Die FDP-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Schreiner war der Auffassung, dass Geothermie eine innovative Art der Energiegewinnung sei. Man müsse dies weiter kritisch begleiten, sollte sich aber auch nicht verweigern. Die LINKE-Stadtratsfraktion stimme dem Grundsatzbeschluss zu.        


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 28 Ja,- 10 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: