Nachtrag: 12.07.2021
Sitzung: 01.07.2021 Kommunaler Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Verpflichtung
Beiratsmitglied in Vertretung der Lebenshilfe Südpfalz i.S.d. § 3 Absatz 3
Buchstabe a i.V.m. § 4 Absatz 2 der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über
den Kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Der Vorsitzende, Herr Dr. Ingenthron, erläutert vor Beginn der Sitzung den anwesenden Mitgliedern, dass Herr Alexander Rupp im Juni bei der Lebenshilfe Südliche Weinstraße und damit im Behindertenbeirat ausgeschieden ist.
Als neue Vertreterin im Beirat wurde von der Lebenshilfe Südliche Weinstraße Frau Tanja Hammer vorgeschlagen.
Es wurde festgestellt, dass Frau Tanja Hammer im Sitzungssaal anwesende ist.
Nach Belehrung über die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten im Kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wurde Frau Tanja Hammer nach deren Zustimmung durch Handschlag als neues Mitglied verpflichtet.