Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Der Werkausausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgendes zu beschließen:

 

a) Der Stadtrat beschließt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Landau“ für das Jahr 2021 mit den Betriebszweigen Gebäudebestand und Wohnhausbesitz und den nachfolgenden Zahlen:

 

Erfolgsplan:

Erträge                                              16.356.600,00 EURO

Aufwendungen                                18.449.500,00 EURO

                        Differenz                   - 2.092.900,00 EURO

 

Vermögensplan:

Einnahmen                                         14.321.300,00 EURO

Ausgaben                                            14.321.300,00 EURO

 

Der Gesamtbetrag der Kredite 2021 wird festgesetzt auf 5.945.900,00 EURO.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wird festgesetzt auf                                    3.000.000,00 EURO.

 

b) Der im Rahmen der Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 vorgesehene Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf                                                    

Wirtschaftsjahr 2022                           17.898.000,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2023                             8.585.000,00 EURO

 

Für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen müssen voraussichtlich Investitionskredite in folgender Höhe aufgenommen werden:

Wirtschaftsjahr 2022:                                   14.535.200,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2023                          7.237.800,00 EURO

 

 

Die Maßnahmen der Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der aufsichtsbehördlich genehmigten Gesamtkreditermächtigung für die Stadt Landau in der Pfalz.

 

c) Der Stadtrat nimmt die unveränderte Stellenübersicht zur Kenntnis.

 


Dem Werksausschuss lag die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 19. Juli 2021 vor.

 

Herr Götz erläuterte die allgemeinen Daten des Gebäudemanagements anhand einer PowerPoint-Präsentation, die diesem Teilprotokoll beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Scheid möchte wissen, wann mit der Erweiterung der Grundschule Queichheim begonnen wird und ob man trotz nichtvorhandener Ganztagsschule in dem Bereich der Betreuung Starkstrom bzw. Zu- und Abwasser erstellen könne.

 

Herr Götz erklärte, das für die Erweiterung der Grundschule 200.000 Euro Planungskosten vorgesehen sind. Mit den Arbeiten soll im Jahr 2022 begonnen werden. Starkstrom und Anschlüsse werden im Essensbereich vorhanden sein.

 

Ratsmitglied Dr. Bals möchte den Grund für die geringeren Investitionen wissen. Zum Kunst am Bau fragte er, ob es sich um eine Pflichtaufgabe handelt und ob die Summe vorgegeben wurde.

 

Herr Götz informierte, dass es sich beim Kunst am Bau um eine Pflichtaufgabe handelt. Bei einem Landeszuschuss ist es Verpflichtung eine Mindestsumme für die Kunst am Bau aufzuwenden. Bei der Sporthalle West soll hierfür ein Trinkwasserbrunnen errichtet werden.

 

Der Vorsitzende wies auf die Preissteigerungen, die verzögerten Lieferzeiten in diesem Jahr und auf die erheblichen Verzögerungen bei den Handwerkern hin.

 

Ratsmitglied Höhlinger sprach ihren Dank an das gesamte Team des Gebäudemanagements für die guten Leistungen aus. Zur Prinz-Eugen-Hütte möchte sie wissen, ob es sich hier um die zerstörte Hütte handelt.

 

Herr Götz berichtete, dass es die Hütte ist, welche in der 1. Mai-Nacht 2020 zerstört wurde. Nachdem das Votum des Ortsbeirates bzgl. der Errichtung vorliegt kann mit den Planungen begonnen werden. Es soll eine Konstruktion mit einem Pultdach entstehen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl hält die Errichtung der Toilettenanlage im Ostpark zum Preis von 400.000 Euro für sehr teuer und möchte wissen, ob es nicht kostengünstiger durchführbar sei. Auch sie sprach ihren Dank an das Gebäudemanagement aus.

 

Herr Götz erklärte, dass Ermittlungen zugrundgelegt wurden, aber er hofft, dass die Toilettenanlage kostengünstiger errichtet werden kann.