Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, eine Verwaltungsrichtlinie zu erlassen, in der Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO für das Halten, Parken und Befahren der Fußgängerzone geregelt sind, wird in den Mobilitätsausschuss verwiesen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26. Juli 2021, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller begründete den Antrag. Der SPD sei eine Klarheit und Transparenz über Einfahrtsregeln und Ausnahmemöglichkeiten wichtig, damit dies rechtlich geklärt sei. Diese Richtlinien sollten im Mobilitätsausschuss diskutiert werden. Im Moment dürften Anwohner, die in der Fußgängerzone wohnen, nicht einfahren. Hier sollte nochmal nachgearbeitet werden.

 

Der Vorsitzende betonte, dass man hier im Bereich der Auftragsangelegenheit sei. Grundlage für die Regelungen sei die Straßenverkehrsordnung. Daher unterliege dies nicht der unmittelbaren Zuständigkeit des Rates.

 

Beigeordneter Hartmann erklärte, dass man in vielen Gesprächen mit den unterschiedlichsten Betroffenengruppen die Sach- und Rechtslage dargestellt habe. Es sein nicht ganz leichtes Thema. Ein Kernpunkt sei beispielsweise die Schutzfunktion einer Fußgängerzone. Es gebe berechtigte Gründe an der einen oder anderen Stelle Ausnahmen zu machen. Allerdings könne man nicht die Ausnahme zur Regel machen. Ihm sei eine transparente und rechtssichere Regelung dabei sehr wichtig. Er hoffe, bis Ende des Jahres eine rechtssichere Lösung zu haben.     


Der Stadtrat beschloss einstimmig: