Sitzung: 14.09.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 220/045/2021
a)
die befristete Regelung, wonach die
Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose Stundungen für städtische
Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.09.2021 auf schriftlichen
Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren, bis 31.12.2021
zu verlängern.
b)
die Stundungsvoraussetzungen des § 222
der Abgabenordnung (AO) bis dahin in der in der Begründung erläuterten und
modifizierten Form weiterhin anzuwenden.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 3. August 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: