Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)   die befristete Regelung, wonach die Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.09.2021 auf schriftlichen Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren, bis 31.12.2021 zu verlängern.

 

b)   die Stundungsvoraussetzungen des § 222 der Abgabenordnung (AO) bis dahin in der in der Begründung erläuterten und modifizierten Form weiterhin anzuwenden.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 3. August 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: