Die Vorsitzende
begrüßte nochmals die Vertreter des Stadtbauamtes und übergab ihnen das Wort.
Herr Bernhard
erläuterte die Sachlage, weshalb die Umstellung vom B-Modell auf das A-Modell
kommen soll.
Da das B-Modell
rechtliche Probleme mit sich bringt, soll für die Bauprogramme 2022-2025 das
A-Modell greifen.
Der Unterschied von
B zu A ist, dass die gesamte Betragshöhe über vier Jahre gleich ist. Es wird
jedoch jedes Jahr abgerechnet, d.h. die Beiträge sind entsprechend den
jährlichen Ausbaumaßnahmen in ihrer Höhe ungleich.
Im ersten Jahr ist
die Planung anzusetzten, das ist billiger, im 2. Jahr erfolgt dann der Bau, da
wird es dann teurer.
Herr Freiermuth
wollte wissen, ob das A-Modell umständlicher sei.
Herr Bernhard
beantwortete dies mit Ja, da man jedes Jahr abrechnen muss und vier Bescheide
rausgehen.
Herr Stentz fragte:
„Was ist wenn es keine Maßnahme gibt?“
Frau Kuru teilte
mit, dass es dann auch keinen Bescheid gäbe.
Herr Freiermuth
fragte nach, wie verfahren wird, wenn jemand ein geringes Einkommen bzw. Rente
hat.
Frau Kuru sagte
hierzu, dass Stundungen möglich sind.
Herr Kaiser sagte dann aber, dass momentan die Zinsen höher seien wie bei der
Bank.
Frau Dürphold wollte
wissen, warum dieser TOP schon im Mai in anderen OBR- Sitzungen war.
Herr Bernhard sagte
hierzu, dass aufgrund einiger Änderungen alles nochmal berechnet wurde und
somit nochmal in die OBR muss.
Herr Kaiser sagte,
dass der sog. Einmalbeitrag bis 2023 abgeschafft werden muss.
Herr Stentz merkte
an, dass es schwierig sein wird, dies mit den Bürgern zu kommunizieren. Wie
soll hier verfahren werden, informiert das Stadtbauamt oder das „Dorf“?
Frau Kuru sagte,
dass würde man so mitnehmen. Auf alle Fälle müssen die Bürger vorab informiert
werden.
Es wurde angedacht
mit dem Bescheid ein Informationsblatt zur versenden.
Frau Weissler-Becker
sagte, die Bürger müssen unbedingt informiert werden und es sollte Transparenz
gezeigt werden, was für Mörzheim in den nächsten vier Jahren kommen wird.
Herr Bernhard wies
darauf hin, dass man hier erst warten muss bis der HH beschlossen sei, dann sei
eine Beispielrechnung durchaus möglich.
Herr Kopf forderte,
dass im unteren Feld des Bescheides eine Schätzung der Kosten aufgeführt wird.
Frau Kuru erklärte
anhand der Präsentation die Zahlen für A- und B-Modell.
Es gab keine
weiteren Fragen von Seiten des OBR.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt, den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der
„Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die
Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der
Stadt Landau in der Pfalz (Ausbaubeitragssatzung)“ als Satzung.
Der OBR stimmte dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung einstimmig zu.