Sitzung: 31.08.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 220/045/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt,
a)
die
befristete Regelung, wonach die Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose
Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum
30.09.2021 auf schriftlichen Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im
Einzelfall zu gewähren, bis 31.12.2021 zu verlängern.
b)
die
Stundungsvoraussetzungen des § 222 der Abgabenordnung (AO) bis dahin in der in
der Begründung erläuterten und modifizierten Form weiterhin anzuwenden.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 3. August 2021, auf die hingewiesen wird. Es seien bereits ca. 5,1 Millionen Euro in den letzten Monaten zinslos gestundet worden. Dies sei der Beitrag der Stadt, um die Wirtschaft der Stadt Landau gut durch die aktuelle Pandemie zu bringen. Es sei auch erkennbar, dass dieses Angebot nicht ausgenutzt wird, da bereits fast zwei Millionen Euro zurückgezahlt wurden.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden